Neubau einer Wohnanlage am Kreuzäcker - Wohnen am Rosengarten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinnuetzige.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Wohnanlage am Kreuzäcker - Wohnen am Rosengarten
Schreinerarbeiten Innentüren.
Leistungsbereich:
— Stahlumfassung-/ Eckzargen ca. 65 St,
— Türblätter Span mit Beschläge/ Drücker ca. 250 St,
— VDS/ T30 Türen ca. 6 St,
— Innenfensterbänke ca. 35 m,
— Innenfenster ca. 12 St,
Ausführungstermine.
Haus 4
Fensterbänke, Innenfenster, Zargen 10 Tage Mon. 10.5.21 Fre. 21.5.21
Innentüren15 Tage Mon 7.6.21 Fre 25.6.21
B02
Haus 1
Ausbau
Fensterbänke, Innenfenster, Zargen 10 Tage Mon. 17.5.21 Fre. 28.5.21
Innentüren 20 Tage Mon 21.6.21 Fre. 16.7.21
Haus 2
Ausbau
Fensterbänke, Innenfenster, Zargen 10 Tage Mon. 24.5.21 Fre. 4.6.21
Innentüren 20 Tage Mon. 19.7.21 Fre 13.8.21
Haus 3
Ausbau
Fensterbänke, Innenfenster, Zargen 10 Tage Mon 21.6.21 Fre 2.7.21
Innentüren 20 Tage Mon 16.8.21 Fre 10.9.21.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
1. Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
2. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124),
3. Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124),
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG,
5. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=213849.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124)
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=213849
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=213849
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=213849
Abschnitt IV: Verfahren
85055 Ingolstadt
Keine Teilnahme von Personen erlaubt!
Es ist nur eine elektronisch Angebotsabgabe möglich!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
2. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hier für vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
3. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlagvorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
4. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen. Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
5. Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich übe die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind.
Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 85538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).