Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Landschaftsbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE244
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Landschaftsbauarbeiten
Die Stadt Hof, Klosterstr. 1, 95028 Hof, beabsichtigt für die Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Bürgerstraße/Karolinenstraße, 95028 Hof, die Landschaftsbauarbeiten zu vergeben.
Ausführungsfrist: 22.3.2021 bis 15.10.2021
Voraussichtliche Abschnitte sind:
Beräumung Innenhof und Bereich zwischen altem Rathaus und Neubau (anschließend laufen dort die Abdichtungsarbeiten der TG-Decke)
— Abbrucharbeiten und Herstellung Serenadenhof,
— Freilegen der TG- D ecke in der Karolinenstraße für die Dachabdichtungsarbeiten,
— Landschaftbauarbeiten Innenhof nach Abschluss der Dachabdichtung dort,
— Landschaftsbauarbeiten im Bereich Karolinenstraße nach Abschluss der Dachabdichtungsarbeiten dort,
— Abbrucharbeiten und Wegebau des nicht unterbauter Bereich zw. historischem Rathaus und Touristinfo.
Bürgerstaße/Karolinenstraße und Innenhof zwischen Ludwigstraße u. Karolinenstraße, 95028 Hof
Siehe II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagen Rathaus und Serenadenhof, Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]