Elektro – BT Nord mit Nebenräumen Referenznummer der Bekanntmachung: 2016HBA011_14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektro – BT Nord mit Nebenräumen
„Generalsanierung mit Teilabbruch und Erweiterung der Gustav-Leutelt-Schule:
Die Gustav-Leutelt-Schule besteht aus 4 Gebäudeteilen, die um einen Innenhof angeordnet sind. Alle Gebäudeteile werden generalsaniert, zusätzlich werden der nördliche und der südliche Gebäudeteil nach Norden hin erweitert. Die Gebäude werden nacheinander saniert, wobei mit dem nördlichen Gebäudeteil begonnen wird.
Während der Baumaßnahme wird die Schule weiterhin genutzt. Zur Überbrückung werden westlich der Schule Container aufgestellt, in denen Klassenzimmer untergebracht sind, da die jeweiligen Gebäudeteile während der Baumaßnahmen nicht nutzbar sind.
Der geplante Baubeginn ist im Herbst 2020, die geplante Fertigstellung ist für Herbst 2025 vorgesehen.“
— Kabeltrassen ca. 650 m,
— Kabel und Leitungen ca. 12 000 m,
— Schalt- und Steckgeräte ca. 270 St.,
— Beleuchtungskörper ca. 200 St.,
— Niederspannungsverteiler 3 St.,
— Mediensäulen 8 St.,
— Sicherheitsbeleuchtung 1 St. mit ca. 35 Leuchten,
— KNX Steuerung 1 St. mit ca. 75 Teilnehmern,
— Gegensprechanlage je 1 St. Außen- und Innenstation,
— Rauchabzugsanlage je 1 St. Zentrale, Taster und Anschluss des baus. Motors,
— Potenzialausgleichsanlage,
— Datennetzwerkanlage 1 St. mit ca. 80 Anschlüssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektro – BT Nord mit Nebenräumen
Ort: Merching
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
„Gem. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
Eine Unwirksamkeit des Zuschlags kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.“
Ort: München
Land: Deutschland