Gerüstbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1123.003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstbauarbeiten
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale).
München Klinik Bogenhausen
Englschalkinger Straße 77
81925 München
Mit dem Leistungsverzeichnis werden die Gerüstbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Massen der im LV abgefragten Inhalte schlüsseln sich folgendermaßen für den Erweiterungsneubau auf:
— ca. 10 560 m2 Fassadengerüst Lastklasse 4 / W09, bis 32 m Höhe,
— ca. 4 000 m2 Fassadengerüst Lastklasse 4 / W09, auf Dachflächen,
— ca. 1 210 m2 Fassadengerüst Lastklasse 3 / W06, freistehend,
— ca. 8 Stück Treppentürme als Fluchttreppe, bis 32 m Höhe,
— ca. 2 Stück Bauaufzüge inkl. Aufzugsgerüstturm, vertikal, bis 32 m Höhe,
— ca. 20 Stück Absetzplattformen Flächenlast 10 kN/m2, versetzt, 2,00 m x 4,00 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gerüstbauarbeiten
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32D2XM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.