Sanierung Sammlungsbau: RA1.371.07 Dach Rampe West Referenznummer der Bekanntmachung: 20.178.00
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Sammlungsbau: RA1.371.07 Dach Rampe West
Der Sammlungsbau wird im Rahmen der Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, die Infrastruktur sowie die technische Gebäudeausrüstung saniert bzw. weitgehend erneuert. Die Ausstellungen werden inhaltlich, medial und gestalterisch neu gestaltet oder aktualisiert und entsprechend den neu entwickelten Ausstellungsclustern im Sammlungsbau angeordnet.
Sanierung Sammlungsbau: RA1.371.07 Dach Rampe West.
Deutsches Museum
Museumsinsel 1
80538 München
Stahldachkonstruktion
— 8,2 Tonnen Stahldachkonstruktion aus HEA-, Winkel- und U-Profilen.
Dacheindeckung
— 100,0 m2 Stahltrapezprofil 85/250, Dicke 1 mm,
— 100,0 m2 Stahlblech, verzinkt, Dicke 2 mm.
Dachdämmung, Dachabdichtung, Dachentwässerung
— 100,0 m2 Gefälledämmschicht, Gefälle 2,5 %, Schaumglas 0,040 W/(mK), mittlere Dicke 90 mm,
— 100,0 m2 Folienabdichtung, EPDM-BV, Dicke 2 mm,
— 3 Stück Dachablauf DN 100,
— 3 Stück Notüberlauf, Wasserspeier DN 70,
— 15,0 m Regenfallrohr, Titanzink, DN 100,
— 17,0 m Dachrinne kastenförmig, Stahl verzinkt.
Gitterrostebene
— 100 m2 Gitterrostebene, aufgeständert, begehbar, Pressrost Typ P330-33-3, feuerzinkt.
Abgehängte Decke
— 2,3 Tonnen Unterkonstruktion aus U-Stahl 100,
— 48 Platten Unterdecke, einzelne Steckgitterplatten ca. 1 130 x 1 275 mm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Sammlungsbau: RA1.371.07 Dach Rampe West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
— Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht),
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
— Referenznachweise (Seite 3 des Formblatts 444),
— Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen,
— Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de