Lieferung eines Parzellenmaishäckslers – Neufahrzeug – zur Beerntung von Silomais-Versuchen für die Bayerischen Staatsgüter (BaySG) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020SQ000005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Poing-Grub
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85586
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baysg.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Parzellenmaishäckslers – Neufahrzeug – zur Beerntung von Silomais-Versuchen für die Bayerischen Staatsgüter (BaySG)
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung eines Parzellenmaishäckslers (Neufahrzeug – Selbstfahrende Arbeitsmaschine) zur Beerntung von Silomais-Versuchen (Landessortenversuche, Wertprüfungen, Züchtungsversuche, produktionstechnische Versuche) an allen bayerischen Versuchsstandorten der Bayerischen Staatsgüter (BaySG).
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung eines Parzellenmaishäckslers (Neufahrzeug – Selbstfahrende Arbeitsmaschine) zur Beerntung von Silomais-Versuchen (Landessortenversuche, Wertprüfungen, Züchtungsversuche, produktionstechnische Versuche) an allen bayerischen Versuchsstandorten der Bayerischen Staatsgüter (BaySG).
Werkzeugkasten inkl. Werkzeug für die notwendigen Arbeiten am Parzellenmaishäcksler
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte reichen Sie einen Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, ein.
Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für jedes Mitglied einzeln einzureichen, indem sie im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass der Auszug nicht älter als 6 Monate sein darf, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
1) Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Nullanzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
2) Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung Parzellenmaishäckslers – Neufahrzeug – zur Beerntung von Silomais-Versuchen), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
3) Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung:
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer marktüblichen Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen? Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen. Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
1) Referenzen:
Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung eines Parzellenmaishäckslers – Neufahrzeug – zur Beerntung von Silomais-Versuchen) wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, anzugeben. Mindestanforderung sind 2 geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
1) Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
2) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter/einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§ 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
3) Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
4) Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG.
5) Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
6) Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.