Markterkundung für den Kauf oder die Anmietung von Büroflächen in Erlangen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung für den Kauf oder die Anmietung von Büroflächen in Erlangen
Gegenstand der Markterkundung ist die Identifizierung potenziell geeigneter Büroflächen, die die Stadt Erlangen langfristig anmieten oder käuflich erwerben kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem von der Stadt Erlangen durchgeführten Verfahren um eine unverbindliche Markterkundung handelt und nicht um ein Vergabeverfahren.
Stadt Erlangen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem von der Stadt Erlangen durchgeführten Verfahren um eine unverbindliche Markterkundung handelt und nicht um ein Vergabeverfahren.
Die Stadt Erlangen beabsichtigt frühestens ab 1. Quartal 2023 und spätestens zum 3. Quartal 2025 ein neues Dienstgebäude in Erlangen für ca. 250 bis 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beziehen. Gewünscht wird ein flexibles und nachhaltiges Bürogebäude, das möglichst innerhalb des im abrufbaren Informationsmemorandum gekennzeichneten Gebietes innerhalb der Erlanger Innenstadt angemietet oder gekauft werden kann.
Die gesuchten Flächen soll eine Nutzfläche (NUF) von etwa ca. 6 000 m2 bis ca. 10 000 m2 bzw. eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 10 000 m2 bis ca. 16 000 m2 aufweisen.
Im Falle von Mietobjekten sollte das Mietobjekt für eine Mietdauer von 15 Jahren mit bis zu dreifacher Verlängerungsoption von jeweils 5 weiteren Jahren angeboten werden.
Die einziehenden Organisationseinheiten der Stadt benötigen Servicebereiche für die Öffentlichkeit und abgrenzbare Arbeitsbereiche. Aufgrund der Serviceorientierung für die Bürger wünscht die Stadt ein Objekt, das als Anlaufstelle erkannt wird und identitätsstiftend wirkt. Im öffentlichen Bereich sollen Service-Counter und individuelle Besprechungsmöglichkeiten entstehen.
Die abgrenzbaren Arbeitsbereiche sollen individuelle Büroformen ermöglichen und über die Zeit mit geringem Aufwand an sich wandelnde Arbeitswelten und Anforderungen angepasst werden können. Besonders wichtig sind den MitarbeiterInnen zusätzlichen Kommunikations- und Begegnungsflächen zum informellen Austausch sowie Beratungs- und Besprechungszimmer und Bereiche zum konzentrierten Arbeiten. Näheres zu den Anforderungen wird im Informationsmemorandum beschrieben.
Sind in dem Objekt weitere Büro- / Mieteinheiten enthalten, ist eine strikte Trennung hierzu herzustellen. Der durch die Stadt genutzte Bereich ist durch separate Eingänge und Treppenhäuser von anderen Mieteinheiten zu separieren.
Mit dem anzumietenden Objekt strebt die Stadt einen Beitrag zur Umsetzung des Beschlusses zum Klimanotstand in der Stadt an. Das Gebäude sollte daher einen Beitrag zur CO2-Neutralität, Energieeinsparung, Einsatz von erneuerbarer Energie leisten und / oder Möglichkeiten der Begrünung auf Dach / Fassade oder weitere Maßnahmen zum Artenschutz bieten.
Die Interessenten werden gebeten, auf Grundlage und mit Hilfe des bei der Kontaktstelle abrufbaren Informationsmemorandums und des dort beigefügten Formblattes eine unverbindliche Interessenbekundung zu erstellen und diese bis spätestens zum 2.4.2021 elektronisch oder per Post bei der Kontaktstelle einzureichen. Die Interessenten werden ebenfalls gebeten, Grundrisse und weitere Informationen über das Objekt beizubringen, die es der Stadt ermöglichen einen Abgleich mit den im Informationsmemorandum und der Bekanntmachung benannten Anforderungen durchzuführen.
Den Interessenten steht offen, mit ihrer Interessenbekundung mehrere den Kriterien entsprechende Miet- oder Kaufobjekte anzubieten.
Weiteres ist dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben