Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte, Übergangswohnheime, Anker-Einrichtung und Anker Dependancen für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021TSP000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte, Übergangswohnheime, Anker-Einrichtung und Anker Dependancen für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern
Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte, Übergangswohnheime, Anker-Einrichtung und Anker Dependancen für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime
Niederbayern
Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz für die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz für die Anker-Einrichtung Deggendorf und -Dependancen
Deggendorf
Gefährdungsbeurteilung psychischer Faktoren am Arbeitsplatz für die Anker-Einrichtung Deggendorf und Anker-Dependancen Hengersberg, Stephansposching und Osterhofen.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formblatt L 124 EU: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes bzw. anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzureichen).
Formblatt L 124 EU: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes sowie einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Ein Bieter gilt u. a. als nur dann geeignet, wenn der Jahresumsatz des Bieters (bezogen auf den Vergabegegenstand) jeweils mindestens den 2-fachen Betrag der Angebotssumme (bezogen auf ein Vertragsjahr) erreicht.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Vorlage mindestens 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren (Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Leistungs- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers).
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.