Fachkraft für Arbeitssicherheit für die ANKER-Einrichtung und staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021TSP000003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die ANKER-Einrichtung und staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die ANKER-Einrichtung und staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber der Regierung von Niederbayern.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Abensberg, Kelheim Altes Kloster, Saal a. d. Donau, Riedenburg, Pfaffenberg,Mallersdorf, ÜWH Leiblfing
Kelheim, Abensberg, Saal a.d. Donau, Riedenburg, Pfaffenberg, Leiblfing
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Abensberg, Kelheim Altes Kloster, Saal a.d. Donau, Riedenburg, Pfaffenberg, Mallersdorf, ÜWH Leiblfing.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Landshut – Kaserneneck 1, Landshut – Kaserneneck 2, Landshut – Kaserneneck 3, Landshut –Porschestraße, ÜWH Landshut-Wittstraße, Obergangkofen, Geisenhau
Landshut, Geisenhausen, Kumhausen
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Landshut – Kaserneneck 1, Landshut – Kaserneneck 2, Landshut – Kaserneneck 3, Landshut – Porschestraße, ÜWH Landshut – Wittstraße, Obergangkofen, Geisenhausen.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Straubing – Bahnhof, Straubing – Mitte, Straubing – Ost, Bogen – Bahnhof, Plattling, Wallersdorf
Straubing, Bogen, Wallersdorf, Plattling
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Straubing – Bahnhof, Straubing – Mitte, Straubing – Ost, Bogen – Bahnhof, Plattling, Wallersdorf.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Eggenfelden – TaufkirchnerStraße, Eggenfelden – Bahnhof,Triftern, Bad Griesbach, Hartkirchen,Ruhstorf, ÜWH Pocking
Eggenfelden, Triftern, Bad Griesbach, Hartkirchen, Ruhstorf, Pocking
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Eggenfelden – Taufkirchner Straße, Eggenfelden – Bahnhof, Triftern, Bad Griesbach, Hartkirchen, Ruhstorf, ÜWH Pocking.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Vilshofen, Fürstenstein, Tittling,Hutthurm, Büchlberg, Thyrnau-Kellberg, Ortenburg, Fürstenzell
Vilshofen, Fürstenstein, Tittling, Hutthurm, Büchlberg, Thyrnau-Kellberg, Ortenburg, Fürstenzell
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Vilshofen, Fürstenstein, Tittling, Hutthurm, Büchlberg, Thyrnau-Kellberg, Ortenburg, Fürstenzell.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Passau – Grubweg,Passau Hacklberg, Passau – „Maria Ward“, Passau – Neuburger Straße, Passau –Rittsteig, Passau – Schalding, Salzweg
Passau
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Passau – Grubweg, Passau – Hacklberg, Passau – „Maria – Ward“, Passau – Neuburger Straße, Passau – Rittsteig, Passau – Schalding, Salzweg.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Böbrach, Breitenberg, Grafenau,Hauzenberg, Poschetsried, Viechtach,Waldkirchen, ÜWH Bodenmais
Böbrach, Breitenberg, Grafenau, Hauzenberg, Poschetsried, Viechtach, Waldkirchen, Bodenmais
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die GU´s Böbrach, Breitenberg, Grafenau, Hauzenberg, Poschetsried, Viechtach, Waldkirchen, ÜWH Bodenmais.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die ANKER-Einrichtung Deggendorf und die ANKER-DependancenHengersberg, Stephansposching und Osterhofen
Deggendorf, Hengersberg, Stephansposching und Osterhofen
Fachkraft für Arbeitssicherheit für die ANKER-Einrichtung Deggendorf und die ANKER-Dependancen Hengersberg, Stephansposching und Osterhofen.
Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auftragsunterlagen.
Formblatt L 124 EU: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes bzw. anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung (Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzureichen).
Formblatt L 124 EU: Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes sowie einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Ein Bieter gilt u. a. als nur dann geeignet, wenn der Jahresumsatz des Bieters (bezogen auf den Vergabegegenstand) jeweils mindestens den 2-fachen Betrag der Angebotssumme (bezogen auf ein Vertragsjahr) erreicht.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Die Mindesthöhe der abzuschließenden Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Vorlage mindestens 3 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Leistungen in den letzten höchstens 3 Jahren (Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Leistungs- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers).
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.