Datenverarbeitungssystem „Middleware“ für die Anschlussvormeldung durch den Fahrgast via App
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Datenverarbeitungssystem „Middleware“ für die Anschlussvormeldung durch den Fahrgast via App
Entwicklung, Betrieb und Hosting eines Datenverarbeitungssystems (Middleware) für die Anschlussvormeldung durch den Fahrgast via App sowie das Testing des Systems vor dessen Inbetriebnahme.
Entwicklung, Betrieb und Hosting eines Datenverarbeitungssystems für die Anschlussvormeldung durch den Fahrgast via App
Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung und der Betrieb eines Datenverarbeitungssystems, das im Schienenpersonennahverkehr als zentrale, diskriminierungsfreie Komponente der technischen Lösung „Anschlussvormeldung durch den Fahrgast via App“ zwischen unterschiedlichen Datensystemen (Fahrgastinformationssystemen und bahnspezifische RBL-Systeme) fungiert. Im Rahmen eines Vorprojektes wurde hierzu bereits ein umfassendes Umsetzungskonzept zur Erstellung dieses Systems erarbeitet.
End-to-End Tests (E2E-Tests) für das Datenverarbeitungssystem aus Los 1 für die Anschlussvormeldung durch den Fahrgast via App vor der Inbetriebnahme des Systems.
Für die Implementierung des Los 1 sollen im Los 2 komplexe Testings durchgeführt werden, damit der fachliche und technische Betrieb des Gesamtsystems für die Inbetriebnahme sichergestellt werden kann. Dafür muss die geforderte Funktionalität des IT-Systems und dessen Datenaustausch zwischen FahrplanApp – Fahrplanechtzeitsysteme – RBL-Systeme – Fahrgastauskunftssysteme sowie der Vorlaufprozess der Anschlusssicherung intensiv und agil getestet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist der vorstehend genannte Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die unten genannten Anforderungen an den Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
a) Umsatz (Los 1):
Bieter haben für die Leistungen nach Los 1 die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden.
b) Umsatz (Los 2):
Bieter haben für die Leistungen nach Los 2 die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 (siehe Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen.
Los 1:
Der Bieter muss über insgesamt mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor dieser Ausschreibung verfügen. Eine Leistung ist vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen, wenn sie aus einem der folgenden Bereiche stammt:
— bahnspezifischer Datensysteme (z. B. RBL, Fahrgastinformationssysteme),
— VDV Daten-Schnittstellen (Travellors Realtime Information Advisory Standard (VDV 431 TRIAS)).
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens:
— der jeweilige Auftraggeber,
— die jeweils erbrachten Leistungen (mit Beschreibung des entwickelten Datenverarbeitungssystems bzw. des Projektes),
— der zeitliche Umfang des Auftrags.
Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Los 2:
Der Bieter muss über insgesamt mindestens zwei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor dieser Ausschreibung verfügen. Eine Leistung ist vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen, wenn sie aus einem der folgenden Bereiche stammt:
— im Bereich des End-to-End Testings unterschiedlicher Datenquellen von verschiedenen Lieferanten,
— im Bereich des Testings mehrerer Plausibilitätsprüfungen (Regelketten) oder vergleichbare Tests,
— im Bereich des automatischen und manuellen funktionalen Testings,
— im Bereich des nicht-funktionalen Testings (Last & Performance u. ä.).
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens:
— der jeweilige Auftraggeber,
— die jeweils erbrachten Leistungen (Beschreibung der Tests),
— der zeitliche Umfang des Auftrags.
Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Die Kommunikation während der Auftragsabwicklung findet in deutscher Sprache statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2) Angaben zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind im Internet unter https://www.subreport.de/E62293189 erhältlich.
3) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots informiert.
4) Im Angebot hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für den jeweiligen Bewerber Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Sollten bei einem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist außerdem zu erklären, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport.de/E62293189) erhältlich ist, zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
5) Der Bewerber hat eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bewerber auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“