Landkreis Forchheim – Betrieb Wertstoffhöfe Referenznummer der Bekanntmachung: 201027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-fo.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Forchheim – Betrieb Wertstoffhöfe
Ausschreibung eines Betriebes von Wertstoffhöfen.
Der Landkreis Forchheim ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die Erfassung von Wertstoffen zuständig. Die Wertstofferfassung erfolgt im Landkreis Forchheim u. a. über die 30 landkreiseigenen Wertstoffhöfe und 2 eingezäunte Containerstandplätze. Der Landkreis Forchheim wird Dritte gemäß
§ 22 KrWG ab dem 1.1.2021 mit dem Betrieb der Wertstoffhöfe und der Betreuung von eingezäunten Containerstandplätzen sowie der Behältergestellung und Transport von Gartenabfällen (Grüngut) auf und von den Wertstoffhöfen des Landkreises Forchheim zum Entsorgungszentrum Deponie Gosberg beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Eine EU-Bekanntmachung war daher entbehrlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben, weil kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde. Es ist beabsichtigt erneut ein Verfahren einzuleiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.