Objektplanung Freianlagen zum Projekt Umbau und Erweiterung Anne Frank Gymnasium, Erding
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen zum Projekt Umbau und Erweiterung Anne Frank Gymnasium, Erding
Das Projekt umfasst den Umbau und die Erweiterung des Anne Frank Gymnasiums in Erding mit Neubau einer 3-fach-Turnhalle. Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanung für die Freianlagen. Bei der 3-Fach-Turnhalle ist die Leistungsphase 4 abgeschlossen. Im Übrigen befindet sich das Projekt in der Vorplanung. Beauftragt werden für die an die Turnhalle nördlich (Überdeckung Umkleiden ca. 500 m2) und südlich (Überdeckung Geräteräume ca. 500 m2) angrenzenden Freiflächen die Leistungsphasen 5 — 9 nach § 39 Abs. 3 HOAI und für die sonstigen Freianlagen (Pausenhof Bestand, Tiefhof mit Stufenanlagen, Pausenhof Erweiterung, Zufahrt Nord, Anpassung / Erweiterung Baustelleneinrichtung, Rückbau Treppenanlage, neue Beläge auf Sportflächen, neue Bewässerung Rasenfläche) die Leistungsphasen 2 — 9 nach § 39 Abs. 3 HOAI. Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise.
s. o. II.1.4.
Es erfolgt eine stufen- und ggfs. abschnittsweise Beauftragung. Mit Vertragsschluss werden zunächst für die Freianlagen im Bereich Turnhalle die Leistungsphase 5 und für die übrigen Freianlegen die Leistungsphase 2-4 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer leistungsphasen besteht nicht. Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da die Leistungen der Leistungsphase 5 für den Bereich Turnhalle für die Fortsetzung der Ausführungsplanung durch den Objektplaner Gebäude dringend benötigt werden, erfolgt die Vergabe in Ausnahme von der Regel (§ 74 VgV) im Offenen Verfahren.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1308f2-eu einzureichen.
Die gesamte Kommunikation wird ausschließlich über die Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Regiestrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bieterfragen werden nur beantwortet, wenn diese 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Über Antworten auf Bieterfragen und Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden nur registrierte Bieter informiert. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwe-cke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung etc. ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies um-fasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekannt gegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).