Wärmepumpenanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swro.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmepumpenanlage
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung dreier innovativer Kraft-Wärme-Kopplungs-Systeme (iKWK-System) in Rosenheim. iKWK-Systeme sind besonders energieeffiziente Systeme, bei denen hocheffiziente KWK-Anlagen in Verbindung mit regenerativen und elektrischen Wärmeerzeugern betrieben werden. Im Zuge der Umsetzung dieses Projektes ist unter anderem die Errichtung dreier Wärmepumpenanlagen geplant. Als Wärmequelle dient der in der Nähe fließende Mühlbach. Die Wärme des Bachwassers wird aus dem bestehenden Kühlwassersystem des Müllheizkraftwerkes (MHKW) entnommen und über einen Übergabewärmetauscher in den Zwischenkreislauf (Solekreislauf) dem Verdampfer der Wärmepumpe zugeführt.
Geplant sind 3 Ausbaustufen, wobei jede Ausbaustufe eine Heizleistung von 1,5 MWth stellen soll. Alle 3 Wärmepumpenanlagen werden in einem neuen Gebäude aufgestellt.
Rosenheim
Vgl. Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmepumpenanlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html