Feldarbeit NVM 2022/2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.apg-info.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Feldarbeit NVM 2022/2023
Der Auftraggeber plant die Einführung eines neuen Einnahmenaufteilungsverfahrens. Das Verbundgebiet umfasst derzeit die Stadt Würzburg, die Landkreise Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg sowie die Bahnhöfe Markt Bibart und Uffenheim (inkl. Vorlaufverkehre) im Landkreis Neustadt Aisch-Bad Windsheim. Zur Ermittlung der Grundlagendaten für die Einnahmenaufteilung ist die Durchführung einer Verkehrs-/Fahrgasterhebung (Teil A) vorgesehen. Daneben soll der Verkehrsverbund um die Planungsregion 3 (Stadt Schweinfurt, Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt) ergänzt werden. Zur Ermittlung der Ist-Situation in der Region 3 (insb. des Umsteigerverhaltens) ist dort die Durchführung einer weiteren, parallel stattfindenden Verkehrs-/Fahrgasterhebung (Teil B) vorgesehen. Das Verbundgebiet sowie die Planungsregion 3 bilden gemeinsam das Erhebungsgebiet.
Unterfranken
Der Dienstleister hat u. a. folgende Leistungen zu erbringen: Übernahme der Erhebungsfahrten vom Projektsteuerer inkl. Datum, Einsatzplanung des Feldpersonals, Anmeldung von Ersatzstichproben beim Projektsteuerer, Erstellung Erhebungsformulare, Handbuch, Schulungsunterlagen, Einstellung und Vergütung Erhebungspersonal, Durchführung der Schulungen, Durchführung der Feldarbeit inkl. Steuerung bei Ausfällen z. B. aufgrund von Baustellen und Ziehung von entsprechenden Ersatzstichproben, Übergabe der Erhebungsrohdaten an den Projektsteuerer.
Vgl. Abschnitt III.1.3); die objektiven Kriterien für die Auswahl der höchstens 4 geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens 4 Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von 4 liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt. Bei Punktgleichheit auf Platz 4 entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars erzielte Punktzahl über den als vierten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 4 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz 1) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 4 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars bei der Referenz 2 (Mindestreferenz 2) erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 4 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 4 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 4 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 2 des Formulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 4 entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 1 des Formulars erzielte Punktzahl über den als vierten auszuwählenden Bewerber. Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz 4 entscheidet schließlich das Los über den als vierten auszuwählenden Bewerber.
Zu Abschnitt II.2.7): Die Angabe des Beginns und Endes des Vertrages erfolgte nur, weil das elektronische Eingabefeld dieser Auftragsbekanntmachung zwingend bearbeitet werden muss. Die Vertragslaufzeit der Dienstleistungen für die Feldarbeit NVM 2022/2023 beginnt mit Erteilung des Zuschlages und endet mit vollständiger Erbringung der übertragenen Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems,
2. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach
a) Name des Auftraggebers,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 1.4.2016 bis 1.4.2021,
c) Leistungen,
d) Leistungserbringer,
e) Art der Verkehrsunternehmen,
f) Größe des Verkehrsraumes,
g) Anzahl der disponierten Erheber und
h) Anzahl der Zählfahrten.
1. Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems.
2. Eigenerklärung zu mindestens 2 geeigneten Referenzen (Mindestreferenz 1 und 2) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, untergliedert nach
a) Name des Auftraggebers, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens den Namen des referenzierten Auftraggebers nachweisen,
b) Erbringungszeitraum der Leistungen vom 1.4.2016 bis 1.4.2021, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf einen der Zeiträume vom 1.4.2016 bis 30.3.2017, vom 1.4.2017 bis 30.3.2018, vom 1.4.2018 bis 30.3.2019, vom 1.4.2019 bis 30.3.2020 oder vom 1.4.2020 bis 1.4.2021 bezogen sein,
c) Leistungen, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens neun der nachfolgenden Leistungen nachweisen: Übernahme der Erhebungsfahrten vom Projektsteuerer, Einsatzplanung des Feldpersonals, Anmeldung von Ersatzstichproben beim Projektsteuerer, Erstellung der Erhebungsformulare, Erstellung eines Erhebungshandbuches, Erstellung von Schulungsunterlagen für das Erhebungspersonal, Einstellung und Vergütung des Erhebungspersonals, Durchführung der Schulungen für das Erhebungspersonal, Durchführung der Feldarbeiten einschließlich der Steuerung von Ausfällen – z. B. aufgrund von Baustellen und Ziehung von entsprechenden Ersatzstichproben -, Übergabe der Erhebungsrohdaten an den Projektsteuerer,
d) Leistungserbringer, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen jeweils mindestens auf den Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z. B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, bezogen sein,
e) Art der Verkehrsunternehmen, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens 2 der nachfolgenden Arten von Verkehrsunternehmen bezogen sein: Omnibus, Eisenbahn, Straßenbahn,
f) Größe des Verkehrsraumes, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf einen Verkehrsraum von jeweils mindestens 250,00 Quadratkilometer Größe bezogen sein,
g) Anzahl der disponierten Erheber, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens 50 Erheber bezogen sein und
h) Anzahl der Zählfahrten, d. h. die Mindestreferenzen 1 und 2 müssen auf jeweils mindestens 10 000 Zählfahrten bezogen sein. Die Mindestreferenzen 1 und 2 sind erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Vgl. Abschnitt III.1.3); die objektiven Kriterien für die Auswahl der höchstens 4 geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Formulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Formulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Formulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden höchstens 4 Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen. Vgl. im Übrigen Abschnitt II.2.9).
Der Auftragnehmer wird eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 4 Mio. EUR für Personen- und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden pro Schadensereignis abschließen und bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist vorhalten. Die Beträge müssen in jedem Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Der Auftragnehmer hat die Rechnungen in doppelter Ausfertigung („prüffähige Rechnung“) einzureichen. Abschlagsrechnungen müssen fortlaufend nummeriert sein und die von dem Auftraggeber bisher geleisteten Abschlagszahlungen gesondert ausweisen. Die Umsatzsteuer ist in der Rechnung gesondert auszuweisen. Die Schlusszahlung wird innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage nach Zugang der prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber fällig. Die Vertragsparteien werden einen Zahlungsplan erstellen. Der Auftraggeber ist zu den im Zahlungsplan ausgewiesenen Abschlagszahlungen verpflichtet. Abschlagszahlungen sind innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder 30 Tage nach Zugang der prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber fällig.
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Der Auftragnehmer hat alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat seinen/ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung dieses Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular) elektronisch in Textform nach § 126b BGB auf dem elektronischen Vergabeportal beim Auftraggeber bis spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge einzureichen.
2. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
3. Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine alle Mitglieder umfassende Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu Abschnitt II Ziffer 1 des Formulars). Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken; der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist auf Seite 8 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Abschnitt II Ziffer 2 des Formulars bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag diese Unternehmen zu benennen (vgl. Abschnitt II Ziffer 2 und Ziffer 4 des Formulars) und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Formulars) vorzulegen. Vgl. im Übrigen Abschnitt I.4 des Formulars.
5. Zur Eignungsleihe, vgl. Abschnitt I.5 des Formulars.
6. Zur Selbstreinigung, vgl. Abschnitt I.6 des Formulars.
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Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
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E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
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