Objektversorgung Metropole München (OVMPM)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.polizei.bayern.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: München
NUTS-Code DE212 München, Kreisfreie Stadt
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 60Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) plant, im Rahmen des Projekts Metropolenkonzept (PMK) die Anschaltung von Objektversorgungen (OV) im Gebiet der OV-Metropole München zu realisieren. Aktuell ist eine Höchstabnahmemenge von 500 Objektversorgungssteckern (OV-Stecker: Remote Unit bzw. Repeater) geplant. Eine Mindestabnahmemenge wird in allen drei Losen weder vereinbart noch garantiert.
Hierzu beabsichtigt die AS BY 12 Metropolen-Tetra-Basisstationsstandorte (M-TBS) zu errichten. Von diesen M-TBS werden die Hochfrequenzsignale (HF-Signale) über geeignete Technik, z. B. über optische Master Units (OMU), auf Lichtwellenleiter (Dark Fiber) gewandelt und zu den einzelnen OV-Steckern zum Anschluss von OV-Anlagen, verteilt. Der OV-Stecker bildet den Abschluss des Verantwortungsbereiches der AS BY als Vertreter des Freistaats Bayern und dient als Übergabepunkt zum Anschluss der OV-Anlagen der Objekte. Die zu errichtende OV-Systemtechnik soll eine Anschaltung (aller Voraussicht nach technische Machbarkeit bzw. rechnerischer Wert) von bis zu 500 OV-Anlagen ermöglichen.
Der OV-Stecker steht dabei nicht für eine neuartige technische Schnittstelle, sondern vielmehr für einen klar definierten Übergang der Verantwortung in der OV-Metropole München. Er ist der Übergabepunkt des Digitalfunk BOS an die Signalverteilung des Objekteigentümers im Gebäude und stellt damit eine Grenze der Verantwortlichkeit von Gebäudebetreiber oder -eigentümer zum Betreiber des OV-Metropolennetzes, der AS BY, dar.
Die AS BY behält stets die fachliche Planungshoheit über die Objektversorgung in der OV-Metropole München. Die Ausschreibung dient dem Ziel der Bedarfsdeckung an notwendiger System- und Übertragungstechnik und Dienstleistungen durch einen Lieferanten der OV-Systemtechnik (Los 1), einen LWL Provider (Los 2) und einen OV-Metropolen Dienstleister AS BY (Los 3).
32412000 Kommunikationsnetz, 32412100 Fernmeldenetz, 32420000 Netzausrüstung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Lieferung und Bereitstellung von OV-Systemtechnik32412000 Kommunikationsnetz, 32412100 Fernmeldenetz, 32420000 Netzausrüstung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen
32412000 Kommunikationsnetz, 32412100 Fernmeldenetz, 32420000 Netzausrüstung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen
32412000 Kommunikationsnetz, 32412100 Fernmeldenetz, 32420000 Netzausrüstung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, An-forderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlußsachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen muss in jedem Fall aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes für bestimmte Arbeiten in Los 3 (z. B. an TBS-Standorten) eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollen, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden.
Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum Rücktritt von dem Rahmenvertrag sowie allen Einzelaufträgen berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
1. Für alle Lose: Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Für alle Lose: Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Für alle Lose: Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
4. Nur für Los 3: Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. des benannten Unterauf-tragnehmers über vorhandenes sicherheitsüberprüftes Personal, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder (alternativ) sich bereit zu erklären, rechtzeitig bis zum 31.1.2022 alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
5. Für alle Lose: Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
6. Für alle Lose: Eigenerklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Los 1, Los 2 und Los 3: Nachweis (in Kopie) der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Richtlinie 2009/81/EG und der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, oder auf sonstige Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für die Anforderungen unter Abschnitt III.2.1) gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Los 1 und Los 2: Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als 3 volle Jahre zurück liegt, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 2 Millionen EUR je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).2. Los 3: Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als 3 volle Jahre zurück liegt, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,5 Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
3. Los 1, Los 2 und Los 3: Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1), Nr. 2 und Nr. 3) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1), Nr. 2) und Nr. 3) die gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Los 1: Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über die Lieferung und Installation von Objektversorgungs- (OV)-Systemtechnik (Mindestanforderung) von zusammen:
a) mindestens 50 Repeatern (Remote Units) (Mindestanforderung) und
b) mindestens 5 Optical Master Units (OMU) (Mindestanforderung) und
c) der Verfügbarkeit von mindestens einem Management System zur Überwachung der OV-Systemtechnik (Mindestanforderung).
Die Voraussetzungen an die Referenzen unter Buchstaben a) bis c) müssen insgesamt kumulativ erfüllt sein (Mindestanforderung).
In der Referenz müssen die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Techniken (zur Objektversorgung mit Funk per Luftschnittstelle und/oder als optisches System) dargestellt werden.
2. Los 2: Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über den Betrieb inkl. Serviceleistungen von zusammen mindestens 100 Glasfaserstrecken (Dark Fiber-tauglich im Gebiet der Metropole München) (Mindestanforderung).
Die Voraussetzungen an die Referenzen müssen insgesamt kumulativ erfüllt sein (Mindestanforderung).
In den Referenzen müssen die Anzahl der installierten/betriebenen Glasfaserstrecken (Dark Fiber-tauglich) und Art und Umfang der Betriebs- und Serviceleistungen dargestellt werden.
3. Los 3: Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) als Dienstleister für eine Telekommunikationsinfrastruktur in den Bereichen Installation/Integration sowie Service (Überwachung, Entstörung, Wartung) von zusammen mindestens 50 betreuten Standorten (Mindestanforderung).
Die Voraussetzungen an die Referenzen müssen insgesamt kumulativ erfüllt sein (Mindestanforderung).
Der Bewerber muss Referenzen mit Angaben zur Anzahl der betreuten Standorte nachweisen und darstellen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die unter III.2.3) Nr. 1), Nr. 2) und Nr. 3) und jeweils geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsge-genstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1), Nr. 2) bzw. Nr. 3) die gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 3 Bewerber – je Los – vorhanden, die entsprechend den im Abschnitt III.2) genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis je Los 3 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als 3 Bewerber je Los vorhanden sind, die die o. g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber in dem jeweiligen Los. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nichtdiskriminierender Anforderungen in den nachfolgenden Auswahlkriterien. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber – je Los – werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Los Nr. 1 Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 1 lit. a – Los 1):
Anzahl der in den Referenzen im fünfjährigen Zeitraum insgesamt gelieferten und installierten Repeater. Je höher die Anzahl der gelieferten und installierten Repeater, desto besser wird gewertet:
Mehr als 50 und bis zu 100 Repeater = 1 Punkt, mehr als 100 und bis zu 150 Repeater = 2 Punkte, mehr als 150 Repeater = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 2 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 1 lit. b – Los 1):
Anzahl der in den Referenzen im fünfjährigen Zeitraum insgesamt gelieferten und installierten Optical Master Units (OMU). Je höher die Anzahl der gelieferten und installierten OMU, desto besser wird gewertet:
Mehr als 5 und bis zu 10 OMU = 1 Punkt, mehr als 10 und bis zu 15 OMU = 2 Punkte, mehr als 15 OMU = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 3:
Anzahl der überwachbaren Systemtechnik-Einheiten oder Standorte durch das Management-System. Je höher die Anzahl der überwachbaren Systemtechnik-Einheiten oder Standorte, desto besser wird gewertet:
Mehr als 500 und bis zu 1 000 Systemtechnik-Einheiten oder Standorte = 1 Punkt, mehr als 1 000 und bis zu 1 500 Systemtechnik-Einheiten oder Standorte = 2 Punkte, mehr als 1500 Systemtechnik-Einheiten oder Standorte = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Los Nr. 2 Auswahlkriterium (zu Abschnitt III.2.3) Nr. 2 – Los 2):
Anzahl der in den Referenzen im fünfjährigen Zeitraum insgesamt betriebenen Glasfaserstrecken (Dark Fiber-tauglich im Gebiet der Metropole München). Je höher die Anzahl der betriebenen Glasfaserstrecken, desto besser wird gewertet:
Mehr als 100 und bis zu 200 Glasfaserstrecken = 1 Punkt, mehr als 200 und bis zu 300 Glasfaserstrecken = 2 Punkte, mehr als 300 Glasfaserstrecken = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Los Nr. 3 Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 3 – Los 3):
Anzahl der in den Referenzen im fünfjährigen Zeitraum insgesamt betreuten Standorte. Je höher die Anzahl der betreuten Standorte, desto besser wird gewertet:
Mehr als 50 und bis zu 100 Standorte = 1 Punkt, mehr als 100 Standorte bis zu 150 Standorte = 2 Punkte, mehr als 150 Standorte = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 2:
Anzahl der Hersteller-Zertifizierungen des Personals im Bereich OV-Systemtechnik auf Tetra-Basis. Je höher die Anzahl dieser Hersteller-Zertifizierungen, desto besser wird gewertet:
Eine Hersteller-Zertifizierung nachgewiesen = 1 Punkt, 2 Hersteller-Zertifizierungen nachgewiesen = 2 Punkte, mehr als 2 Hersteller-Zertifizierungen nachgewiesen = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 3:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) im Bereich Installation und Integration von Optical Master Units (OMU) inkl. Hochfrequenz (HF)-Koppelfeld in Verbindung mit Remote Units (LWL-Repeater) und deren Management Systeme. Je höher die Anzahl der vollumfänglichen Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine vollumfängliche Referenz nachgewiesen = 1 Punkt., 2 oder mehr vollumfängliche Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 4:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) im Bereich Installation und Integration von HF-Repeatern und deren Management Systeme. Je höher die Anzahl der vollumfänglichen Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine vollumfängliche Referenz nachgewiesen = 1 Punkt, 2 oder mehr vollumfängliche Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 5:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) im Bereich Service, Betrieb, Wartung von OV-Systemtechniken auf Tetra Basis. Je höher die Anzahl der Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine Referenz nachgewiesen = 1 Punkt, 2 oder mehr Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 6:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) des eigenständigen Einsatzes von Messtechnik im Glasfaserbereich (LWL). Je höher die Anzahl der Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine Referenz nachgewiesen = 1 Punkt, 2 oder mehr Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 7:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) des eigenständigen Einsatzes von Messtechnik im Tetra-HF-Bereich. Je höher die Anzahl der Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine Referenz nachgewiesen = 1 Punkt, 2 oder mehr Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 8:
Der Bewerber ist im Besitz des „Gütesiegel Objektfunkversorgung“ des Bundesverbandes Professioneller Mobilfunk e. V. (PMeV) und/oder des Bundesverbandes für Objektfunk in Deutschland e. V. (BODeV). Ist anhand einer aktuellen Urkunde oder eines gültigen Zertifikats (jeweils in Kopie) nachzuweisen = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung) sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird in 3 Lose (Fachlose) unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in Teillose oder zusätzlicher Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter den Abschnitten III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
11. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de