Objektversorgung Metropole München (OVMPM)

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.polizei.bayern.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Objektversorgung Metropole München (OVMPM)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: München

NUTS-Code DE212 München, Kreisfreie Stadt

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 60
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Bund und Länder betreiben ein bundesweit einheitliches digitales Sprach- und Datenfunksystem zur Nutzung durch alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) auf Grundlage des Bündelfunkstandards Tetra (Terrestrial Trunked Radio). Vor dem Hintergrund, die BOS mit einem bundesweit einheitlichen Digitalfunk BOS auszustatten, muss dieser nicht nur im Freien (Freifeld) verfügbar sein und eine reibungslose Kommunikation gewährleisten, sondern auch die Koordination von Einsatzkräften innerhalb von Objekten ermöglichen. Je nach Gebäudebeschaffenheit (Stahlbeton, metallbedampfte Fenster, usw.) und zur Entfernung zur Basisstation wird die Versorgung von außen nur einen Teil des Gebäudeinnern abdecken. Unabhängig von der flächenmäßigen Zuordnung zur Funkversorgungskategorie sind daher bei einer Vielzahl von Objekten zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich, um eine ausreichende Versorgung im Inneren zu erreichen. Dies gilt vor allem dann, wenn im gesamten Gebäudeinneren die Versorgung sichergestellt werden muss. Eine derartige Funkversorgung von Bauwerken und Gebäuden besonderer Art und Nutzung wird als Objektversorgung (OV) bezeichnet.
Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) plant, im Rahmen des Projekts Metropolenkonzept (PMK) die Anschaltung von Objektversorgungen (OV) im Gebiet der OV-Metropole München zu realisieren. Aktuell ist eine Höchstabnahmemenge von 500 Objektversorgungssteckern (OV-Stecker: Remote Unit bzw. Repeater) geplant. Eine Mindestabnahmemenge wird in allen drei Losen weder vereinbart noch garantiert.
Hierzu beabsichtigt die AS BY 12 Metropolen-Tetra-Basisstationsstandorte (M-TBS) zu errichten. Von diesen M-TBS werden die Hochfrequenzsignale (HF-Signale) über geeignete Technik, z. B. über optische Master Units (OMU), auf Lichtwellenleiter (Dark Fiber) gewandelt und zu den einzelnen OV-Steckern zum Anschluss von OV-Anlagen, verteilt. Der OV-Stecker bildet den Abschluss des Verantwortungsbereiches der AS BY als Vertreter des Freistaats Bayern und dient als Übergabepunkt zum Anschluss der OV-Anlagen der Objekte. Die zu errichtende OV-Systemtechnik soll eine Anschaltung (aller Voraussicht nach technische Machbarkeit bzw. rechnerischer Wert) von bis zu 500 OV-Anlagen ermöglichen.
Der OV-Stecker steht dabei nicht für eine neuartige technische Schnittstelle, sondern vielmehr für einen klar definierten Übergang der Verantwortung in der OV-Metropole München. Er ist der Übergabepunkt des Digitalfunk BOS an die Signalverteilung des Objekteigentümers im Gebäude und stellt damit eine Grenze der Verantwortlichkeit von Gebäudebetreiber oder -eigentümer zum Betreiber des OV-Metropolennetzes, der AS BY, dar.
Die AS BY behält stets die fachliche Planungshoheit über die Objektversorgung in der OV-Metropole München. Die Ausschreibung dient dem Ziel der Bedarfsdeckung an notwendiger System- und Übertragungstechnik und Dienstleistungen durch einen Lieferanten der OV-Systemtechnik (Los 1), einen LWL Provider (Los 2) und einen OV-Metropolen Dienstleister AS BY (Los 3).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

32412000 Kommunikationsnetz, 32412100 Fernmeldenetz, 32420000 Netzausrüstung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Vgl. Abschnitt II.1.5) sowie die Angaben zu den Losen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 60 (ab Auftragsvergabe)

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Bezeichnung: Lieferung und Bereitstellung von OV-Systemtechnik
1)Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung in Los Nr. 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 14 Abs. 3 VSVgV über die Lieferung von vorkonfektionierter Systemtechnik zur Objektversorgung (OV) für die Metropole München. Dies umfasst den Roll-Out, den teilweise betriebsbereiten Aufbau, die Installation und Integration der Systemtechnik sowie die Dokumentation der Leistungserbringung als auch die Durchführung von Schulungsleistungen und die Bereitstellung eines Managementsystems zur Überwachung der OV-Systemtechnik.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

32412000 Kommunikationsnetz, 32412100 Fernmeldenetz, 32420000 Netzausrüstung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen

3)Menge oder Umfang
vgl. Abschnitt II.1.5).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Teilnahmeanträge sowie etwaige spätere Angebote können auf ein oder 2 oder alle 3 Lose abgegeben werden. Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt.
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Bereitstellung von Glasfaserstrecken (Dark Fiber)
1)Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung im Los Nr. 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) nach § 14 Abs. 3 VSVgV über die Lieferung/Bereitstellung von Glasfaserstrecken (Lichtwellenleiter/Dark Fiber) sowie die Erbringung von Service- und Dokumentationsleistungen.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

32412000 Kommunikationsnetz, 32412100 Fernmeldenetz, 32420000 Netzausrüstung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen

3)Menge oder Umfang
vgl. Abschnitt II.1.5).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Teilnahmeanträge sowie etwaige spätere Angebote können auf ein oder 2 oder alle 3 Lose abgegeben werden. Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt.
Los-Nr: 3 Bezeichnung: Dienstleistungen für die Objektversorgung
1)Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung in Los Nr. 3 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 14 Abs. 3 VSVgV mit einem Unternehmen (Auftragnehmer) über die Planung, Installation, Integration, den Service, Wartung und Betrieb sowie Netzänderungsmaßnahmen der OV-Systemtechnik (Hardware und Software).
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

32412000 Kommunikationsnetz, 32412100 Fernmeldenetz, 32420000 Netzausrüstung, 32424000 Netzwerkinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 50330000 Wartung von Fernmeldeeinrichtungen

3)Menge oder Umfang
vgl. Abschnitt II.1.5).
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Teilnahmeanträge sowie etwaige spätere Angebote können auf ein oder 2 oder alle drei Lose abgegeben werden. Es findet keine Los- oder Zuschlagslimitierung statt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV.
Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, An-forderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz), § 7 Nr. 4 VSA (Verschlußsachenanweisung für die Behörden des Freistaates Bayern) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen muss in jedem Fall aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes für bestimmte Arbeiten in Los 3 (z. B. an TBS-Standorten) eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollen, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden.
Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum Rücktritt von dem Rahmenvertrag sowie allen Einzelaufträgen berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
1. Für alle Lose: Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Für alle Lose: Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3. Für alle Lose: Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
4. Nur für Los 3: Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. des benannten Unterauf-tragnehmers über vorhandenes sicherheitsüberprüftes Personal, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder (alternativ) sich bereit zu erklären, rechtzeitig bis zum 31.1.2022 alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
5. Für alle Lose: Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
6. Für alle Lose: Eigenerklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 31.1.2022
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Los 1, Los 2 und Los 3: Nachweis (in Kopie) der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Richtlinie 2009/81/EG und der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, oder auf sonstige Weise. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für die Anforderungen unter Abschnitt III.2.1) gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Los 1 und Los 2: Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als 3 volle Jahre zurück liegt, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 2 Millionen EUR je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
2. Los 3: Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, oder ab dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als 3 volle Jahre zurück liegt, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 1,5 Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
3. Los 1, Los 2 und Los 3: Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Millionen EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1), Nr. 2 und Nr. 3) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für den Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.2) Nr. 1), Nr. 2) und Nr. 3) die gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Los 1: Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über die Lieferung und Installation von Objektversorgungs- (OV)-Systemtechnik (Mindestanforderung) von zusammen:
a) mindestens 50 Repeatern (Remote Units) (Mindestanforderung) und
b) mindestens 5 Optical Master Units (OMU) (Mindestanforderung) und
c) der Verfügbarkeit von mindestens einem Management System zur Überwachung der OV-Systemtechnik (Mindestanforderung).
Die Voraussetzungen an die Referenzen unter Buchstaben a) bis c) müssen insgesamt kumulativ erfüllt sein (Mindestanforderung).
In der Referenz müssen die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Techniken (zur Objektversorgung mit Funk per Luftschnittstelle und/oder als optisches System) dargestellt werden.
2. Los 2: Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) über den Betrieb inkl. Serviceleistungen von zusammen mindestens 100 Glasfaserstrecken (Dark Fiber-tauglich im Gebiet der Metropole München) (Mindestanforderung).
Die Voraussetzungen an die Referenzen müssen insgesamt kumulativ erfüllt sein (Mindestanforderung).
In den Referenzen müssen die Anzahl der installierten/betriebenen Glasfaserstrecken (Dark Fiber-tauglich) und Art und Umfang der Betriebs- und Serviceleistungen dargestellt werden.
3. Los 3: Darstellung (gemäß Vordruck) von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) als Dienstleister für eine Telekommunikationsinfrastruktur in den Bereichen Installation/Integration sowie Service (Überwachung, Entstörung, Wartung) von zusammen mindestens 50 betreuten Standorten (Mindestanforderung).
Die Voraussetzungen an die Referenzen müssen insgesamt kumulativ erfüllt sein (Mindestanforderung).
Der Bewerber muss Referenzen mit Angaben zur Anzahl der betreuten Standorte nachweisen und darstellen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die unter III.2.3) Nr. 1), Nr. 2) und Nr. 3) und jeweils geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsge-genstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für den Fall der Eignungsleihe nach § 27 Abs. 4 VSVgV gelten für die Kriterien unter Abschnitt III.2.3) Nr. 1), Nr. 2) bzw. Nr. 3) die gleichen Mindestanforderungen wie für Bewerber.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es erfolgt eine Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber gem. § 21 Abs. 3 S. 1 VSVgV. Sind mehr als 3 Bewerber – je Los – vorhanden, die entsprechend den im Abschnitt III.2) genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach § 147 GWB i. V. m. §§ 123, 124 GWB erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis je Los 3 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als 3 Bewerber je Los vorhanden sind, die die o. g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber in dem jeweiligen Los. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 21 Abs. 3 S. 2 VSVgV objektiver und nichtdiskriminierender Anforderungen in den nachfolgenden Auswahlkriterien. Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber – je Los – werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf dem letzten Rang werden entsprechend der Anzahl der Punktegleichheit auf dem letzten Rang mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Los Nr. 1 Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 1 lit. a – Los 1):
Anzahl der in den Referenzen im fünfjährigen Zeitraum insgesamt gelieferten und installierten Repeater. Je höher die Anzahl der gelieferten und installierten Repeater, desto besser wird gewertet:
Mehr als 50 und bis zu 100 Repeater = 1 Punkt, mehr als 100 und bis zu 150 Repeater = 2 Punkte, mehr als 150 Repeater = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 2 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 1 lit. b – Los 1):
Anzahl der in den Referenzen im fünfjährigen Zeitraum insgesamt gelieferten und installierten Optical Master Units (OMU). Je höher die Anzahl der gelieferten und installierten OMU, desto besser wird gewertet:
Mehr als 5 und bis zu 10 OMU = 1 Punkt, mehr als 10 und bis zu 15 OMU = 2 Punkte, mehr als 15 OMU = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 3:
Anzahl der überwachbaren Systemtechnik-Einheiten oder Standorte durch das Management-System. Je höher die Anzahl der überwachbaren Systemtechnik-Einheiten oder Standorte, desto besser wird gewertet:
Mehr als 500 und bis zu 1 000 Systemtechnik-Einheiten oder Standorte = 1 Punkt, mehr als 1 000 und bis zu 1 500 Systemtechnik-Einheiten oder Standorte = 2 Punkte, mehr als 1500 Systemtechnik-Einheiten oder Standorte = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Los Nr. 2 Auswahlkriterium (zu Abschnitt III.2.3) Nr. 2 – Los 2):
Anzahl der in den Referenzen im fünfjährigen Zeitraum insgesamt betriebenen Glasfaserstrecken (Dark Fiber-tauglich im Gebiet der Metropole München). Je höher die Anzahl der betriebenen Glasfaserstrecken, desto besser wird gewertet:
Mehr als 100 und bis zu 200 Glasfaserstrecken = 1 Punkt, mehr als 200 und bis zu 300 Glasfaserstrecken = 2 Punkte, mehr als 300 Glasfaserstrecken = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Los Nr. 3 Auswahlkriterium Nr. 1 (zu Abschnitt III.2.3 Nr. 3 – Los 3):
Anzahl der in den Referenzen im fünfjährigen Zeitraum insgesamt betreuten Standorte. Je höher die Anzahl der betreuten Standorte, desto besser wird gewertet:
Mehr als 50 und bis zu 100 Standorte = 1 Punkt, mehr als 100 Standorte bis zu 150 Standorte = 2 Punkte, mehr als 150 Standorte = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 2:
Anzahl der Hersteller-Zertifizierungen des Personals im Bereich OV-Systemtechnik auf Tetra-Basis. Je höher die Anzahl dieser Hersteller-Zertifizierungen, desto besser wird gewertet:
Eine Hersteller-Zertifizierung nachgewiesen = 1 Punkt, 2 Hersteller-Zertifizierungen nachgewiesen = 2 Punkte, mehr als 2 Hersteller-Zertifizierungen nachgewiesen = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 3:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) im Bereich Installation und Integration von Optical Master Units (OMU) inkl. Hochfrequenz (HF)-Koppelfeld in Verbindung mit Remote Units (LWL-Repeater) und deren Management Systeme. Je höher die Anzahl der vollumfänglichen Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine vollumfängliche Referenz nachgewiesen = 1 Punkt., 2 oder mehr vollumfängliche Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 4:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) im Bereich Installation und Integration von HF-Repeatern und deren Management Systeme. Je höher die Anzahl der vollumfänglichen Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine vollumfängliche Referenz nachgewiesen = 1 Punkt, 2 oder mehr vollumfängliche Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 5:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) im Bereich Service, Betrieb, Wartung von OV-Systemtechniken auf Tetra Basis. Je höher die Anzahl der Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine Referenz nachgewiesen = 1 Punkt, 2 oder mehr Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 6:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) des eigenständigen Einsatzes von Messtechnik im Glasfaserbereich (LWL). Je höher die Anzahl der Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine Referenz nachgewiesen = 1 Punkt, 2 oder mehr Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 7:
Anzahl von Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) des eigenständigen Einsatzes von Messtechnik im Tetra-HF-Bereich. Je höher die Anzahl der Referenzen im fünfjährigen Zeitraum, desto besser wird gewertet:
Eine Referenz nachgewiesen = 1 Punkt, 2 oder mehr Referenzen nachgewiesen = 2 Punkte. Insgesamt sind maximal 2 Punkte erreichbar.
Auswahlkriterium Nr. 8:
Der Bewerber ist im Besitz des „Gütesiegel Objektfunkversorgung“ des Bundesverbandes Professioneller Mobilfunk e. V. (PMeV) und/oder des Bundesverbandes für Objektfunk in Deutschland e. V. (BODeV). Ist anhand einer aktuellen Urkunde oder eines gültigen Zertifikats (jeweils in Kopie) nachzuweisen = 3 Punkte. Insgesamt sind maximal 3 Punkte erreichbar.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
[removed]/20
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.4.2021 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
20.5.2021
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst den Kauf (Lieferung) sowie Dienstleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 103 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Lieferleistungen sind überwiegend (§ 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
3. Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 146 S. 1 Alt. 2 GWB, § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4. Der ausgeschriebene Auftrag wird in 3 Lose (Fachlose) unterteilt vergeben. Einer weiteren Aufteilung in Teillose oder zusätzlicher Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
5. Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter den Abschnitten III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
6. Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
7. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD/Stick)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag und von außen als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
8. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB, § 23 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
9. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB, § 24 VSVgV mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
10. Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
11. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
12. Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Auftragsbekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-Bekanntmachung Vorrang.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.3.2021

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