Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg – Baumeisterarbeiten BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: WHR-GS-53
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule Sulzbach-Rosenberg – Baumeisterarbeiten BA 2
Generalsanierung Walter-Höllerer-Realschule, Erlheimer Weg 10, 92237 Sulzbach-Rosenberg – Baumeisterarbeiten BA 2.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
— ca. 4 000 m Boden Stabilisierungssäulen,
— ca. 350 m3 Aushub im Innenbereich einschl. Schlacke,
— ca. 4300 m3 Hinterfüllung Frostschutzkies,
— ca. 150 m3 Einzel- und Streifenfundamente,
— ca. 1 236 m2 Druckfeste Dämmung unter Bodenplatte,
— ca. 2 340 m2 Fundamentplatten d= 20 cm bis 30 cm,
— ca. 22 Stück Stb.- Fertigteilstützen in verschiedenen Höhen,
— ca. 1 169 m2 Stb.- Fertigteilinnenwände,
— ca. 1 690 m2 Stb.- Hohlraum Aussenwände,
— ca. 2 000 m Vergussfugen,
— ca. 687 m2 Spannbetondecken,
— ca. 571 m2 Filigrandecken,
— ca. 150 t Betonstabstahl und Matten,
— ca. 491 m2 Dickbeschichtung-Perimeterdämmung-Noppenbahn,
— ca. 1,7 t Stahlbauarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung entspricht den Anforderungen der VOB/A § 6 EG. Soweit der Eignungsnachweis nicht durch eine Präqualifikation erbracht wurde, ist eine Eigenerklärung mit den Angebotsunterlagen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.