Beschaffung einer 3D-Druckanlage nach dem Pulverbettverfahren für die Beruflichen Schulen Altötting Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2021#8
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer 3D-Druckanlage nach dem Pulverbettverfahren für die Beruflichen Schulen Altötting
Der Landkreis Altötting plant im Rahmen eines Offenen Verfahrens die Beschaffung einer 3 D-Druckanlage nach dem Pulverbettverfahren für die Beruflichen Schulen Altötting.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Plug&Play-Lösung inklusiver aller benötigter Software; Pulverbettverfahren in geschlossener und sicherer Bauweise (für den Unterricht geeignet). Betriebsfertige Aufstellung und Inbetriebnahme. Alle benötigten Komponenten sollen in einem Gerät integriert sein (z. B. Gasanschluss). Bei dem Pulverbettverfahren darf es sich auch um eine generalüberholte Gebrauchtmaschine handeln (Alle Verschleißteile müssen neu sein).
Option: Zweites Modul bzw. Pulver für ein weiteres Druckmaterial aus Metall.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister Sitz oder Wohnsitz (Besteht Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister; falls nicht, ggf. anderer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung). Bestätigung, dass auf gesondertes Verlangen Gewerbeanmeldung, Berufs- / Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt werden können.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden.
Benennung von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen. Als geeignet und somit vergleichbar gelten dabei solche Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen und innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden: -Geräte(-art) mit der gegenständlichen Leistung vergleichbar. Dabei ist der Auftragswert, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Konkreter Ansprechpartner mit Kontaktdaten) zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Eigenerklärung zur Eignung L124: Der Bieter erklärt das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m. §123 und § 124 GWB. Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Betragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheindigung des Finazamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass er Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse angelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ gibt er an, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorelegt wird.
II. Bieterfragen: Bieterfragen können bis einschließlich 29.3.2021 gestellt werden. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Fragen auf andere Kommunikationswege, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfrgen werden nicht beantwortet. Bieter, die nicht im eVergabesystem registriert sind, müssen sich selbst eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld).
III. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Zuschlagskriterien: Der Zuschlag ergeht gemäß § 58 VgV an das wirtschaftlichste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Wertungspreis). Bei Angeboten, die nach Prüfung und Wertung im Ranking aufgrund des gleichen Preises auf Platz 1 liegen, wird das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, durch Auslosung ermittelt.
IV. Einzureichende Unterlagen:
— L213 Angebotsschreiben,
— Leistungsbeschreibung_Preisblatt,
— Technische Datenblätter oder vollständige technische Beschreibung
— Bieter_LV (eVergabe),
— L124 Eigenerklärung zur Eignung,
— Eigenerklärung Gewerbezentralregisterauszug_Statistische Angaben,
— Sofern zutreffend: L 234 Bietergemeinschaft,
— Sofern zutreffend: L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe oder auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden.
Stelle bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen:
— Nachweise gem. Fußnoten L 124 Eigenerklärung zur Eignung,
— Zertifikate, Prüfbescheinigungen (gem. Vorbemerkung „Leistungsbeschreibung_Preisblatt“),
— Sofern zutreffend: L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.