„Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- & Mittelschule in Neuötting“ – VgV TGA-Planung HLSK – LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 361 NÖ MFS VgV_ARC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84524
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hsp-projekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- & Mittelschule in Neuötting“ – VgV TGA-Planung HLSK – LPH 1-9
VgV-Verfahren „Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule in Neuötting“ – Leistungen der TGA-Planung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 – HLSK) gem. § 53 ff HOAI – Leistungsphasen 1-9.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
VgV-Verfahren „Erweiterung Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule in Neuötting“ – Leistungen der TGA-Planung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 – HLSK) gem. § 53 ff HOAI – Leistungsphasen 1-9;
Die Stadt Neuötting plant die Erweiterung der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule an der Simbacher Straße in Neuötting. Die im Jahr 1963 errichtete Grundschule wurde 1969 um die Mittelschule ergänzt. Zuletzt erfolgte 2010 eine energetische Sanierung der Grundschule (Haus Nr. 10), von 2016 bis 2018 die des Mittelschulgebäudes (Haus Nr. 12) sowie im Jahr 2019 die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen.
In der Max-Fellermeier-Grund- und Mittelschule werden derzeit rd. 500 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 24 Klassen beschult, wobei eine Klasse davon bereits aus Platz- und Kooperationsgründen in die Berufsschulaußenstelle in der Martin-Moser-Str. in Altötting ausgelagert ist.
Derzeit sind 53 Unterrichtskräfte an der Schule tätig. Ca. 200 Kinder und Jugendliche werden im gebundenen und offenen Ganztag nach Unterrichtsende betreut, 30 Kinder besuchen den unmittelbar angrenzenden Hort und ca. 25 weitere werden beaufsichtigt, bevor sie in den Nachmittagsunterricht gehen.
Aufgrund der Veränderungen bei den Unterrichtsmethoden, den Anforderungen an den Platzbedarf, der Einführung der Ganztagsschule mit Mittagsverpflegung und Betreuungsräumen ist das Platzangebot an der bestehenden Schule an seine Grenzen gelangt. Zudem hat sich die Anzahl der Klassen seit dem Schuljahr 2020/2021 für die darauffolgenden 4 Jahre um jeweils eine Klasse erhöht.
Vor diesem Hintergrund mit dem akuten und langfristigen Platzdefizit wurde von der Stadt Neuötting 2019 eine Untersuchung zu möglichen Erweiterungen des Gebäudebestandes vorgenommen (siehe Vergabeunterlagen). Bei der Untersuchung wurden denkbare Erweiterungsmöglichkeiten aufgezeigt und hinsichtlich deren Vor- und Nachteile bei der Umsetzung beurteilt. Hierbei wurden sowohl technische Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Einhaltung des gewünschten Raumprogramms, Kombinationsmöglichkeiten mehrerer Maßnahmen sowie die Möglichkeit für eine Umsetzung im laufenden Schulbetreib mit berücksichtigt.
Nutzfläche Bestand: rd. 6 000 m2
Erweiterungsfläche gem. Schulaufsichtliche Genehmigung: rd. 1 037 m2 (= förderfähige Flächen, davon 270 m2 mit erhöhter Förderung gem. FAGplus15)
Teile der Auf- bzw. Anbauten können ggf. in Holzbauweise hergestellt werden.
In der mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Machbarkeitsstudie ist der Flächenbedarf, der mit Erweiterungsbauten abgedeckt werden soll, entsprechend dargestellt. Die Kosten der KGR 200-700 wurden hierbei auf ca. 7,5 Mio. EUR bis 8,5 Mio. EUR geschätzt.
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung;
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) und abschnittsweise Beauftragung.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 21/2021;
Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 15/2021 bekannt gegeben.
Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt. Die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥5 = 2 Pkt.; <5 und ≥4 = 1 Pkt.; <4 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto): ≥0,25 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,25 Mio. EUR und ≥0,10 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,10 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterium: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
— Berufsjahre Projektleitung Planung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre stellv. Projektleitung: ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
— Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥1 000 m2 = 2 Pkt.; <1 000 m2 und ≥800 m2 = 1 Pkt.; <800 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x 3),
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 400 (Anl.Gr. 1, 2, 3, 7, 8) netto ≥0,6 Mio. EUR = 2 Pkt., <0,6 Mio. EUR und ≥0,4 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,4 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
— Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche/Kubatur): BGF ≥800 m2 = 2 Pkt.; <800 m2 und ≥500 m2 = 1 Pkt.; <500 m2 = 0 Pkt. (Gewichtung x2),
— Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen: Kostenfeststellung KGR 400 (Anl.Gr. 1, 2, 3, 7, 8) netto ≥0,5 Mio. EUR = 2 Pkt., <0,5 Mio. EUR und ≥0,3 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,3 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x2).
Zusatzpunkte:
— Bei einem der wertbaren Referenzprojekte handelt es sich um eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern und/oder Jugendlichen. = 1 Pkt. (Gewichtung x2),
— Bei einem der wertbaren Referenzprojekte handelte es sich um ein Schulbauprojekt. = 1 Pkt. (Gewichtung x2),
— Bei einem der wertbaren Referenzprojekte wurde die Maßnahme in mehreren Bauabschnitten umgesetzt. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3),
— Bei wertbaren Referenzprojekte ist ein Projekt enthalten mit Erweiterung / Umbau / Sanierung bei angrenzend laufendem Betrieb. = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
Mindestanforderungen Referenzen:
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 zwischen 2016 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
— Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach Landesbauordnung,
— Durchgehende Referenzen zu mind. Leistungsphasen 2-8 sind beauftragt nachzuweisen,
— Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren.
Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen 7 bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt.
Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung.
Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.