Ingenieurleistungen Sanierung Sickergang Salzach, Burghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Sanierung Sickergang Salzach, Burghausen
Erbringung von Ingenieurleistungen (Instandsetzungsplanung und Statik) für die Sanierung des Sickergangs an der Salzach, Burghausen.
Die Kosten der Maßnahme werden derzeit auf ca. 3,9 Mio. EUR netto (KG 300-400) geschätzt.
Leistungen der Instandsetzungsplanung (Ingenieurbauwerk) gem. § 43 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6. Die Leistungen werden stufen- und ggf. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphase 1.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen und / oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
1) Besondere Leistungen gem. Ingenieurvertrag.
2) Stufenweise Beauftragung gemäß Vertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen Sanierung Sickergang Salzach, Burghausen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.