Neue Mitte Niederwerrn – Errichtung eines Bürgerzentrums mit Umnutzung eines Wohnhauses zum Museum Objektplanung Gebäude und Innenräume
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederwerrn
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niederwerrn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Mitte Niederwerrn – Errichtung eines Bürgerzentrums mit Umnutzung eines Wohnhauses zum Museum Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Niederwerrn plant als „Neue Mitte“ die Errichtung eines Bürgerzentrums mit Backshop und Umnutzung eines Wohnhauses zum Museum.
Die Neue Mitte soll entlang des Altdorfpfads und Schulstraße, zwischen Gemeindebibliothek, Schule, Mensa und Seniorenheim entstehen.
Es sind ein Café mit Gastraum und Vereinsräume des Bürgerzentrums im OG sowie ein Bürgersaal und Ausstellungsbereich im EG vorgesehen.
Im Backshop soll der Verkauf von Backwaren, Kuchen und Kaffee mit Stehtischbetrieb und einem Gastraum von ca. 45 Sitzplätzen stattfinden.
Das Bürgerzentrum dient u. a. für Gemeinde- und Vereinsversammlungen, Seminare, Kleinkunstbühne bzw. Kleinkonzerte, Lesungen und Buchvorstellungen und bietet Platz für Wechselausstellungen.
Die Vereinsräume sollen Vereine und gemeindliche Gruppierungen für eigene Veranstaltungen und Zusammenkünfte nutzen dürfen.
Im historischen Fachwerkhaus, dem Museumsgebäude, wird das moderne „Kolonialwarenmuseum Maul“ entstehen. Dies ist eine Dauerausstellung.
Das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen:
— Neubau: 645 m2 BGF, 2 980 m3 BRI,
— Bestand: 44,8 m2 BGF, 284 m3 BRI.
Es ist der Höhenunterschied beginnend von der Schweinfurter Str. bis hinauf zur Schulstraße mit ca. 8,50 m zu berücksichtigen. Von der angrenzenden Bibliothek, (Beginn der ausgeschriebenen Baumaßnahme „Neue Mitte Niederwerrn) über die Höhengasse 8 (Bestandsbau der zum „Kolonialwarenmuseum“ umgestaltet werden soll) gibt es noch einen Höhenunterschied von 4,50 m auszugleichen.
Die nahezu Barrierefreiheit ist mit dem Außenanlagenplaner abzustimmen.
Ebenso ist es wichtig das Gebäude in die umliegende Bebauung und der Topographie einzubinden um ein homogenes dörfliches Gesamtbild nach dem Gestaltungsleitfaden Altortsanierung Niederwerrn (Kommunales Förderprogramm vom 1.8.2015) zu schaffen.
Die Gemeinde wünscht ein repräsentatives Gebäude, welches einer Neuen Niederwerrner Mitte würdig ist.
Die Gesamtkosten werden nach DIN 276 auf ca. 2,2 Mio. EUR netto ohne LA geschätzt.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 im Detail wird mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Das Vorhaben wird durch die Städtebauförderung mit öffentl. Mitteln gefördert.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planungsphase 2021,
— Bauausführung ab Anfang 2021,
— Gesamtfertigstellung bis Anfang 2023.
Niederwerrn
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
— Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 4 bis 9,
— stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 4,
— einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster Architekt (nach HAV-KOM).
Besondere Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2),
— Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4).
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vergleichbar LPH 3, Entwurfsplanung mit Kostenberechnung, erbracht.
Die vorliegende Entwurfsplanung soll Grundlage für die weiterführende Planung sein. Die Prüfung und die verantwortliche Übernahme dieser Unterlagen zur weiteren Bearbeitung hat gem. § 8 HOAI zu erfolgen.
Es wird davon ausgegangen dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen, sowie die komplette Entwurfsplanung mit Kostenberechnung wird den ausgewählten Teilnehmern mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis: In seinem Urteil vom 4.7.2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI gegen europäisches Recht verstoßen.
Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorar-tafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.
Am 31.8.2020 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die HOAI gepasst werden soll. Dies schafft die Voraussetzungen, dass die neue HOAI zum 1.1.2021 in Kraft treten kann. Maßgeblich sind die Regelungen der geltenden HOAI zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4)
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 4-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung.
Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neue Mitte Niederwerrn – Errichtung eines Bürgerzentrums mit Umnutzung eines Wohnhauses zum Museum Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://schlichtlamprecht.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland