Sanierung und Erweiterung Lokschuppen (Stadtjugendring) – Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rosenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Lokschuppen (Stadtjugendring) – Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung
Sanierung und Erweiterung Lokschuppen (Stadtjugendring) – Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung
Rathausstraße 26
83022 Rosenheim
Sanierung und Erweiterung Lokschuppen (Stadtjugendring) – Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rathausstraße 26
83022 Rosenheim
Sanierung und Erweiterung Lokschuppen (Stadtjugendring) – Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Abweichend vom ursprünglichen Brandschutznachweis wurde die Decke über dem Untergeschoss nachträglich in die Feuerwiderstandsklasse F30 eingestuft. Demzufolge musste die statische Berechnung vom 2.10.2018 mit den zugehörigen Nachweisen der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile angepasst und ergänzt werden.
Die Änderung wurde erforderlich und war nicht vorhersehbar, weil die Einstufung der Decke über dem Untergeschoss in die Feuerwiderstandsklasse F30 nachträglich und abweichend vom ursprünglichen Brandschutznachweis erfolgte. Diese geänderte Einstufung war nicht vorhersehbar und war für die Notwendigkeit der Anpassung und Ergänzung der statischen Berechnung mit den zugehörigen Nachweisen ursächlich.