Prio1 N — Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1060.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prio1 N — Estricharbeiten
München KIinik Bogenhausen, Prioritäre Bestandssanierung — Prio1 Nord.
München Klinik Bogenhausen
Englschalkinger Straße 77
81925 München
— ca. 3 050 m2 Zementfließestrich (CTF) mit der Qualität F7 in den Dicken 45 mm — 65 mm, ausgeführt in 3 Bauabschnitten, zeitlich getrennt,
— ca. 3 050 m2 Dämmung aus Steinwolle, Qualität DES-sg, Dicke 12 mm,
— ca. 600 m2 Dämmung aus EPS, Qualität DES dm & DES ds, Dicke 50 mm — 60 mm,
— ca. 100 Meter Dehnungsfuge ausbilden mit Aluminium-Profil mit glatter Einlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prio1 N — Estricharbeiten
Ort: Rimsting
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32D29D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.