21 N 007 – Auftragsänderung zu 20 E 011 – Bohrpfahlgründung DIN 18301
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 941 / 507-5629
Fax: +49 941 / 507-4629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regensburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 N 007 – Auftragsänderung zu 20 E 011 – Bohrpfahlgründung DIN 18301
Regensburg
Stahlbeton-Großbohrpfähle mit folgenden Maßen:
— 139 Stück mit 90 cm Durchmesser in Einzellängen von 8-18 m, in Homogenbereichen von B 1+2 (ca. 30 %) und B 3 (ca. 70 %),
— 119 Stück mit 120 cm Durchmesser in Einzellängen von 8-17 m, in Homogenbereichen von B 1+2 (ca. 35 %) und B 3 (ca. 65 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regensburg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stahlbeton-Großbohrpfähle mit folgenden Maßen:
— 139 Stück mit 90 cm Durchmesser in Einzellängen von 8-18 m, in Homogenbereichen von B 1 + 2 (ca. 30 %) und B 3 (ca. 70 %),
— 119 Stück mit 120 cm Durchmesser in Einzellängen von 8-17 m, in Homogenbereichen von B 1 + 2 (ca. 35 %) und B 3 (ca. 65 %).
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bohrpfähle mussten unter Wasserauflast gebohrt werden. Das Bohrgut musste gelagert werden, die Bohrpfahlköpfe abgespritzt und die Arbeitsebene ertüchtigt werden.
Bei der Entsorgung des Bohrgutes werden gem. Positionsbeschreibung die Deponiegebühren gegen Nachweis vom Bauherrn separat übernommen. Nach Vorgabe des Baugrundgutachters müssen die Bohrpfähle unter Wasserauflast gebohrt werden, um ein Einspülen des Bodens zu verhindern. Dies war im bisherigen Leistungsumfang nicht enthalten. Das nasse Bohrgut muss in Haufwerken gelagert werden, um bis zur Entsorgung auszutrocknen und auf Schadstoffe beprobt zu werden. Ertüchtigung der Arbeitsebenen durch Anlieferung und Einbau von Schottermaterial, nötig zur Sicherung der Standsicherheit wg. Bohrens unter Wasserauflast sowie als Unterbau der Baustelleneinrichtung. Das Abspritzen der Bohrpfahlköpfe konnte nur stark zeitversetzt ausgeführt werden, da sich die Vergabe der Baumeisterarbeiten und damit notwendige Vorarbeiten verzögert haben. Dadurch ergab sich ein Mehraufwand für die Baustelleneinrichtung bzw. den Ablauf der Arbeiten.