Sanierung und Erweiterung Kindergarten Palling – Leistungen gem. § 55 HOAI – LPH 1-9, ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 052-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Palling
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83349
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baumanagement-rosenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Kindergarten Palling – Leistungen gem. § 55 HOAI – LPH 1-9, ELT
Sanierung und Erweiterung Kindergarten Palling – Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI – LPH 1-9; Anlagengruppe 4, 5, 6, 7 (weitere Angaben – siehe II.2.4) und Verdingungsunterlagen).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI – LPH 1-9; Anlagengruppe 4, 5, 6, 7;
I. Ort: Kindergartengebäude an der Tyrlachinger Straße, Palling, Grundstück, FlNr. 418/1 d. Gemarkung Palling.
II. Art u. Umfang der Planung: Folgende bauliche Maßnahme ist auf dem Grundstück planerisch umzusetzen: Sanierung u. Erweiterung d. bestehenden Kindergartengebäudes. Der Kindergarten wurde im Jahr 1962 errichtet u. 1994 um einen Gruppenraum erweitert. Das Gebäude beherbergt aktuell im EG einen 3-gruppigen Kindergarten. Im Jahr 2012 wurde dieser aufgestockt, im 1. OG befindet sich eine 2-gruppige Kinderkrippe. Das Gebäude ist weitestgehend unterkellert.
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
1. Sanierung Bestand:
a) In dem bestehenden Kindergarten sind aktuell 3 Kindergartengruppen mit jeweils bis zu max. 25 Kindern untergebracht. In der Kinderkrippe im OG sind 2 Gruppen mit jeweils bis zu max. 12 Kindern untergebracht. Im Rahmen der Voruntersuchungen zur Sanierung ist zu prüfen, ob der Bestand an Gruppen-/Nebenräumen die Anforderungen des Summenraumprogramms (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) für die o. g. Anzahl an Betreuungsplätzen erfüllt. Ggf. sind optimierende Umbaumaßnahmen vorzuschlagen.
b) Für das Bestandsgebäude, insb. UG/EG, sind der Brandschutz zu prüfen.
c) Der Bestand ist auf die Einhaltung energetischer Standards u. auf Optimierung zu untersuchen.
d) Es ist die Realisierbarkeit einer Verbindung zwischen Krippe u. Kindergarten zu prüfen.
e) Eine ursprünglich geplante Beschattung der Räume der Kinderkrippe im OG wurde nicht angebracht. Es ist zu prüfen, ob eine Beschattung der Räume unter raumklimatischen Gesichtspunkten erforderl. erscheint.
f) Die Sanitärräume sind auf aktuellen Stand u. Sanierungsbedarf zu prüfen.
g) 2013 wurde ein Fundament für einen Aufzug erstellt. Soweit für die Errichtung eines Aufzugs eine Förderung erlangt werden kann, ist ein solcher planerisch umzusetzen.
h) Es ist zu prüfen, ob für die Krippenräume eine Lüftungsanlage sinnvoll o. notwendig erscheint.
i) Die bestehende BMA ist auf deren Funktionalität u. Erweiterbarkeit zu prüfen. Im Hinblick auf den Stand der Technik, Wirtschaftlichkeit u. voraussichtl. Lebensdauer ist zu überprüfen, ob ein Austausch o. eine Erweiterung sinnvoll ist.
j) Die bestehende Heizungsanlage ist auf gängigen technischen u. energetischen Standards zu prüfen. Insb. ist zu prüfen, ob eine Sanierung, o. aber ein Austausch der Anlage sinnvoll ist. Die Wirtschaftlichkeit einer Solartherme ist zu prüfen.
k) Es ist zu prüfen, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll erscheint. Ggf. ist eine solche zu planen.
2. Erweiterung:
a) Mit einer Erweiterung des Bestandsgebäudes ist auf Grundlage des Summenraumprogramms (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) die zusätzl. Kapazität für eine weitere Kindergartengruppe mit bis zu 25 weiteren Kindern über 3 J einschließlich der erforderl. Nebenräume, zu prüfen. Alternativ sollen die Räume auch für die Unterbringung einer Gruppe mit bis zu 12 Kindern unter 3 J oder einer altersgemischten Gruppe geeignet sein.
b) Konstruktiv ist so zu planen, dass weitere bauliche Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Eine Festlegung auf die Bauweise des Erweiterungsbaus hat noch nicht stattgefunden.
c) Die Gemeinde hat bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche zu Informationszwecken beigefügt wird, jedoch nicht zwingend das Bau-/Planungssoll wiedergibt.
3. Übergeordnete Vorgaben an Gestaltung u. Ausstattung: Insg. soll durch die Sanierung u. Erweiterung ein Gebäude entstehen, welches eine zeitgemäße, den aktuellen pädagogischen Erkenntnissen entsprechende, kindgerechte Betreuung von Kindern in Kindergarten- und Krippengruppen ermöglicht.
III. Termine: Juni/2021 – Dez/2023.
IV. Kosten: KGR 200-700 geschätzt 2,5 Mio. EUR brutto. Eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung liegt den Verdingungsunterlagen bei.
Zur Abgabe eines Angebotes werden diejenigen 3 bis 5 Bewerber aufgefordert, die sich nach der Wertung der Teilnahmeanträge anhand der Kriterien und Gewichtung als am geeignetsten erwiesen haben (d. h. die höchste (Gesamt)Punktzahl erreicht haben):
Bewertung lt. veröffentlichte Kriterien. Bei Punktgleichheit nach Auswertung der Bewerbungen in Bezug auf die Eignungskriterien wird der AG im Losverfahren die Bewerber für das Verhandlungsverfahren ermitteln.
Voraussichtlicher Präsentationstermin-/Verhandlungstermin: KW20/2021. Der tatsächliche Termin wird mit Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Verfahrensunterlagen/Auftragsunterlagen.
Soweit in den Verfahrensunterlagen der Berufsabschluss als Ingenieur oder Architekt verlangt wird, wird auf § 75 VgV verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Formblatt und den darin geforderten Angaben und Nachweise in die Wertung einbezogen. Zusätzliche Unterlagen (Prospekte, Mappen, sonstiges Bewerbungsmaterial), die nicht gefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gesandt.
Die Teilnahmeanträge/Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Bewerber sind verpflichtet, klar erkennbare Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden einer Klärung zuzuführen. Unterbleibt eine durch den Bewerber durchzuführende Klärung von klar erkennbaren Unklarheiten bzw. Widersprüchen, können damit begründete Anträge für ein Nachprüfungsverfahren als präkludiert behandelt werden.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese bis 6 Kalendertage vor dem Ende der Bewerbungsfrist/Angebotsfrist bei uns schriftlich (über die Plattform) einzureichen um alle Bieter noch rechtzeitig informieren zu können. Alle Bewerberfragen werden über die genannte Plattform beantwortet. Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de zu registrieren (Angaben einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse). Nur registrierte Bewerber können von der Vergabestelle aktiv über Änderungen und Ergänzungen informiert werden. Nicht registrierte Bewerber müssen sich selbständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Beachten Sie Änderungen/Ergänzungen der Vergabeunterlagen nicht, tragen Sie das Risiko eines möglichen Ausschlusses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.