Schülerbeförderung LK Erlangen-Höchstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erlangen-hoechstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung LK Erlangen-Höchstadt
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Schülerbeförderungsleistungen für mehrere Schulen im Kreisgebiet für die Dauer von rund 4 Jahren (+ eine einseitige einjährige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers) neu zu vergeben.
Landkreis Erlangen-Höchstadt.
Das Los 1 besteht aus derzeit insgesamt 5 Linien, die mit mehreren Kleinbussen zu bedienen sind. Die Busse bringen die Schülerinnen und Schüler von ihren Wohnorten zur Erich-Kästner-Schule in Spardorf, Steinbruchstr. 25, 91080 Spardorf (derzeit insgesamt 4 Linien) und zur Außenstelle der Erich-Kästner-Schule in Herzogenaurach, Edergasse 16, 91074 Herzogenaurach in der Carl-Platz-Schule (derzeit insgesamt eine Linie).
Eine einjährige Verlängerungsoptionen zugunsten des Auftraggebers.
Für Los 1 bestehen verschiedene optionale Leistungen, die der Auftraggeber nach Bedarf während der Vertragslaufzeit beauftragen kann (siehe Anlage zur LB „losspezifische Anforderungen“). Ferner besteht in § 3 des Beförderungsvertrags eine Leistungsänderungsklausel.
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Los 2 besteht aus derzeit insgesamt 10 Linien, die jeweils mit einem Kleinbus zu bedienen sind. Die Busse bringen die Schülerinnen und Schüler von ihren Wohnorten zur Wilhelm-Pfeffer-Schule, Burgstaller Weg 18, 91074 Herzogenaurach (insgesamt sieben Linien) und zur Partnerklasse in der Grundschule Weisendorf, Reuther Weg 5, 91085 Weisendorf (insgesamt 3 Linien).
Eine einjährige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers.
§ 3 des Beförderungsvertrags sieht eine Leistungsänderungsklausel vor.
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Los 3 besteht aus 2 Linien und zwar dem „Herzbus“ und dem „Sternenbus“ (ehemals „Sonnenbus“). Beide Busse bringen die Schülerinnen und Schüler von ihren Wohnorten zur Don-Bosco-Schule, Tilman-Riemenschneider-Str. 1, in 91315 Höchstadt.
Eine einjährige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers.
§ 3 des Beförderungsvertrags sieht eine Leistungsänderungsklausel vor.
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Los 4 besteht aus einer Linie. Diese bringt die Schülerinnen und Schüler mit einem Kleinbus von ihren Wohnorten zur Don-Bosco-Schule, Tilman-Riemenschneider-Str. 1, in 91315 Höchstadt.
Eine einjährige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann bei Bedarf während der Vertragslaufzeit den Auftragnehmer mit einer Zubringerfahrt zum ÖPNV/Schulbus in Höchstadt beauftragen (optionale Leistung). Ferner sieht § 3 des Beförderungsvertrags eine generelle Leistungsänderungsklausel vor.
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Los 5 besteht derzeit aus einer Linie. Diese bringt die Schülerinnen und Schüler mit einem Fahrzeug, welches für die Beförderung von mind. 22 Schülerinnen und Schülern ausgelegt ist, von ihren Wohnorten zum Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid, Hans-Zander-Weg 1, 97352 Wiesentheid.
Eine einjährige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers.
§ 3 des Beförderungsvertrags sieht eine Leistungsänderungsklausel vor.
Landkreis Erlangen-Höchstadt
Das Los 6 besteht aus einer verbindlichen Linie und einer optionalen Linie, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer von Los 6 bei Bedarf beauftragt, da derzeit nicht absehbar ist, wann die Schülerin, welche diese Fahrt benötigt, wieder an der Schule teilnehmen kann.
Die feste Linie bringt derzeit einen Schüler mit einem Pkw/Taxi von Eckental-Eckenhaid zur Oskar-Sembach-Realschule, Nordring 5, 91207 Lauf a.d. Pegnitz. Die optionale Linie soll eine Schülerin mit einem Pkw/Taxi von Bubenreuth zum Albert-Schweitzer-Gymnasium, Dompfaffstr. 111, 91056 Erlangen, bringen.
Eine einjährige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers.
Das Los besteht aus einer festen und einer optionalen Linie. § 3 des Beförderungsvertrags sieht zudem eine Leistungsänderungsklausel vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Vorlage folgender Unterlagen nach:
— Kopie eines Handelsregisterauszugs, welcher maximal 6 Monate alt sein darf.
Oder
— (Ausschließlich für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht) Eigendarstellung des Bieters über seine unternehmerischen Verflechtungen.
— Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre nach (Formblatt „Eigenerklärung Umsätze“).
— Zudem ist mit dem Angebot ein Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im vertraglichen Umfang (Kopie genügt) oder eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Formblatt „Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung“).
An den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Mindestanforderungen geknüpft:
Der Gesamtjahresumsatz ohne Ust. des Bieters bei den Losen 1-3 muss in den letzten 3 Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Bei den übigen Losen besteht keine Mindestanforderung an den Umsatz.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und einer Versicherungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Vermögensschäden mit einer Versicherungsdeckung in Höhe des zweifachen der genannten Deckungssummen je Versicherungsjahr abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nachzuweisen.
— Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von Eigenerklärungen zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist nach (Formblatt „Eigenerklärung Referenzen“).
— Ferner weist er seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Beschreibung der technischen Ausrüstung (Fahrzeuge), welche der Bieter für die Ausführung des Auftrags einsetzen wird, nach (Formblatt „Eigenerklärung Fahrzeugliste“).
— Die Unterlagen müssen darüber hinaus eine Darstellung der Unternehmenshistorie enthalten sowie Angaben zu den jahresdurchschnittlichen Mitarbeiterzahlen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt „Eigenerklärung Unternehmensdarstellung und Mitarbeiterzahlen“).
Die erforderlichen mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren sind bei den Losen 1 und 3-6 „vergleichbar“, wenn sie die Beförderung von Personen im Linienverkehr und im Gelegenheitsverkehr nach dem PBefG oder im freigestellten Verkehr nach der Freistellungsverordnung betreffen.
Bei Los 2 sind die Referenzen vergleichbar, wenn der Bieter mindestens 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vorlegen kann, welche den Transport von Kindern und/oder Jugendlichen mit Behinderung im freigestellten Verkehr nach der Freistellungsverordnung betreffen.
Für die Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung Referenzen“ auszufüllen und seinem Angebot beizufügen. Im Rahmen dessen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) erforderlich.
Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber – falls erforderlich – Auskünfte einholen darf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
1. Bietergemeinschaften:
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Handelsregisterauszug oder vergleichbar) belegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG muss mit dem entsprechenden Formblatt ebenfalls individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die unter III.1.2 und III.1.3 geforderten Eigenerklärungen unter Verwendung der dort genannten Formblätter nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechender Anlagen der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Zuschlagsfall gesamtschuldnerisch.
2. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Subunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
(a) Bedingungen zum Nachweis der Eignung: Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt „Eignungsleihe“ (Anlage 2) ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und diesen Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft darauf beruft.
Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
(b) Nachweis für die berufliche Leistungsfähigkeit: Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
(c) Überprüfung durch den Auftraggeber:
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt sie dem Bieter eine angemessene Frist.
(d) Gemeinsame Haftung: Der Auftraggeber verlangt, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
3. Präqualifikation: Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.
4. Angebotsabgabe: Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de. Dort ist das Tool zur Angebotsabgabe zu nutzen; eine Angebotsabgabe über das Feld „Kommunikation“ kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDVC0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.