Neubau Grundschule Ansbach-Schalkhausen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ansbach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av11602f
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Ansbach-Schalkhausen – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Stadt Ansbach plant den Neubau der Grundschule Ansbach-Schalkhausen in der Leutershäuser Straße 1, 91522 Ansbach.
Im Schuljahr 2017/18 wurden in der Grundschule Ansbach-Schalkhausen 78 Schulkinder in 4 Klassen unterrichtet. Wie die Schülerprognose zeigt, steigen die Schülerzahlen, es werden weiterhin 4 Klassen gebildet werden.
Gemäß vorliegender Entwurfsplanung ist die Umsetzung folgender Flächen nach DIN 277 geplant:
— Nutzfläche 1-6 (NF 1-6): 928,04 m2,
— Brutto-Grundfläche (BGF): 1 611,18 m2,
— Brutto-Rauminhalt (BRI): 6 958,36 m2,
— das vorhandene Grundstück hat eine Fläche von 2 493 m2.
Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß vorliegender Kostenberechnung vom 19.5.2020 auf ca. 4,6 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Leuthäuser Straße 1
91522 Ansbach
Die Stadt Ansbach plant den Neubau der Grundschule Ansbach-Schalkhausen in der Leutershäuser Straße 1, 91522 Ansbach.
Im Schuljahr 2017/18 wurden in der Grundschule Ansbach-Schalkhausen 78 Schulkinder in 4 Klassen unterrichtet. Wie die Schülerprognose zeigt, steigen die Schülerzahlen, es werden weiterhin 4 Klassen gebildet werden.
Gemäß vorliegender Entwurfsplanung ist die Umsetzung folgender Flächen nach DIN 277 geplant:
— Nutzfläche 1-6 (NF 1-6): 928,04 m2,
— Brutto-Grundfläche (BGF): 1 611,18 m2,
— Brutto-Rauminhalt (BRI): 6 958,36 m2,
— das vorhandene Grundstück hat eine Fläche von 2 493 m2.
Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß vorliegender Kostenberechnung vom 19.5.2020 auf ca. 4,6 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700, DIN 276).
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-9 werden stufenweise in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 5-7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 34 HOAI,
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 4-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.hef-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland