21 E 028 – Erweiterung „BeiPro“ Beihilfeabrechnung mit Inputmanagement und Beihilfe-Service-App
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 941 / 507-5629
Fax: +49 941 / 507-4629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regensburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 028 – Erweiterung „BeiPro“ Beihilfeabrechnung mit Inputmanagement und Beihilfe-Service-App
Erweiterung des IT-Verfahrens „BeiPro“ Beihilfeabrechnung mit den Leistungen/Modul Inputmangement und Beihilfe-Service-App.
Erweiterung des IT-Verfahrens „BeiPro“ Beihilfeabrechnung mit den Leistungen/Modul Inputmangement und Beihilfe-Service-App.
Das in V.2.1) genannte Datum ist der Tag der Entscheidung des Abschlusses des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Stadt Regensburg hat das Programm „BeiPro Beihilfeabrechnung“ für die Beihilfebearbeitung und Zahlbarmachung der Erstattungsansprüche des städtischen Personals im Einsatz. Die Nutzung des Verfahren läuft im Rechenzentrum der AKDB. Für „BeiPro“ besteht eine unbefristete Vertragsbeziehung mit der AKDB.
Gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) und c) Vergabeordnung (VgV) ist eine Direktvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an die AKDB, Landshut, zulässig, da nur ein Unternehmen in Frage kommt.
Die AKDB ist Direktanbieter und Betreiberdienstleister der Beihilfe-Service-App mit Inputmanagement (Digitalisierung). Mit der zu erwerbenden Lösung wird die Nutzung des Systems „BeiPro“ kundenseitig erweitert. Es können künftig die Beihilfeberechtigen ihren Beihilfeantrag und die begründenden Belege direkt erfassen bzw. abfotografieren und über ein Mobilfunkgerät vollständig digital und medienbruchfrei mittels der Beihilfe-Service-App übermitteln. Der Online-Prozess „Beihilfeantrag“ fließt bei der AKDB über das dort betriebene Inputmanagement in das Verfahren „BeiPro“ ein. Hier stehen dann die digitalen Anträge mit den Rechnungen und sonstigen begründenden Unterlagen der städtischen Beihilfebearbeitung zur Verfügung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit dieser Vergabe endet 10 Tage gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regensburg.de