Agenturleistungen im Personalmarketing Referenznummer der Bekanntmachung: SV-YHI-200424-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen im Personalmarketing
Ziel der Ausschreibung ist das Finden eines Agenturpartners, mit dem wir unsere täglichen Anliegen im Personalmarketing wie z. B. die externe zielgruppenorientierte Gestaltung und Vermarktung von Inhouse-Events, die interne Vermarktung von Arbeitgeberangeboten für Mitarbeiter, das Konzipieren und Gestalten von Werbemitteln wie Flyer oder Postkarten zur Ausgabe in Bewerbungsgesprächen oder z. B. auf Messen, die Gestaltung und Durchführung von Printausschreibungen, Aushängen etc. bearbeiten können.
Die Stadtwerke München (SWM) sind das kommunale Energie- und Infrastruktur-unternehmen der Landeshauptstadt München.
Als einer der größten Arbeitgeber der Region mit ca. 9 000 Mitarbeitern vernetzen wir München und begleiten die Stadt auf ihrem Weg zur Smart City. Erneuerbare Energien, E-Mobilität und flächendeckende Datennetze sind die Themen der Zukunft. Wir gehen sie schon heute an. Genauso wie ambitionierte Entwicklungsprojekte für bezahlbaren Wohnraum. Unsere Vision: den Menschen ein digital vernetztes, lebenswertes München zu bieten. Mit sauberer Energie in Form von Strom, Erdgas und Fernwärme. Mit quellfrischem Trinkwasser und modernen Bädern. Und natürlich mit einem der besten Nahverkehrsnetze Europas.
Die SWM haben kurz-, mittel- und langfristig Bedarf an sehr unterschiedlichen Mitarbeiterzielgruppen wie z. B. Ingenieure, IT´ler, kaufmännische und technische Fachkräfte, Bus-, U-Bahn- und Straßenbahnfahrer etc. Wir kommunizieren über immer mehr Kanäle die Vorzüge und Mitarbeiterangebote der SWM an unternehmensexterne Zielgruppen wie Schüler, Studierende, Absolventen und (Young) Professionals verschiedener Fachrichtungen (s. u.). sowie an interne Zielgruppen, also eigene Mitarbeiter.
Die Kommunikationswege und –formen im Personalmarketing richten wir an den jeweiligen Zielgruppenbedürfnissen und –verhalten, an Markttrends und Unternehmensgegebenheiten sowie an Wettbewerbsaktivitäten sowie den Möglichkeiten an Hochschulen aus. Neben Personalmarketingaktivitäten im Print- und (klassischen) Onlinebereich rücken immer mehr zielgruppenorientierte Maßnahmen wie Inhouse-Events, Online-Messen oder andere virtuelle Formate in den Vordergrund. Zusätzlich zur Vermarktung von zielgruppenorientierten Benefits der SWM beispielsweise über Flyer oder die Belegung von Screens gilt es, o. g. Maßnahmen wie Events auch ganzheitlich zu vermarkten.
— Aufgabenstellung im Personalmarketing:
Ziel der Ausschreibung ist das Finden eines Agenturpartners, mit dem wir unsere täglichen Anliegen im Personalmarketing wie z. B. die externe zielgruppenorientierte Gestaltung und Vermarktung von Inhouse-Events, die interne Vermarktung von Arbeitgeberangeboten für Mitarbeiter, das Konzipieren und Gestalten von Werbemitteln wie Flyer oder Postkarten zur Ausgabe in Bewerbungsgesprächen oder z. B. auf Messen, die Gestaltung und Durchführung von Printausschreibungen, Aushängen etc. bearbeiten können.
Alle Personalmarketingmaßnahmen sollen sich am strategischen Fundament der Arbeitgebermarke der SWM ausrichten, die wiederum laufend durch eigene Employer Branding Maßnahmen kommuniziert wird. Schließlich sollen die Personalmarketingaktivitäten die Bekanntheit und Beliebtheit der SWM als Arbeitgeber und dessen Mitarbeiterangeboten steigern, die Qualität und ggf. Quantität an Bewerbungseingängen und Einstellungszahlen erhöhen und die Mitarbeiterbindung verbessern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Agenturleistungen im Personalmarketing
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-YHI-[removed] anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).