Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne_Abbruch und Entsorgung_Los133 Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeldfreimachung der ehemaligen Bayernkaserne_Abbruch und Entsorgung_Los133
Entkernung-, Abbruch- und Entsorgungsleistungen von Gebäuden in der Abbruchphase Orange.
München, Heidemannstraße
Maschineller Abbruch von 9 Gebäuden mit einem Raumvolumen von rd. 53 000 m3 und von ca. 7 000 m3 Schutzdächern, Verkehrsflächen, Vorbereitung der Mineralstoffe für die Aufbereitung vor Ort, Entsorgung von belasteten Rest-Bau-/-stoffen die für die Aufbereitung nicht geeignet sind. Das ergibt ca. 35 000 t Bauschutt und 60 000 t Bodenmaterial welche zu behandeln/zu bewegen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A)
a) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes;
b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis zu erbringen, entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (Direktlink zum Formblatt: https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:aaf38fe9-ec7c-4ce7-80b8-95fef7e27912/Fbl.%20124_neu.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
A)
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
d)Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis zu erbringen, entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (Direktlink zum Formblatt: https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:aaf38fe9-ec7c-4ce7-80b8-95fef7e27912/Fbl.%20124_neu.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;
c) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Bei A) a) oben: Der fehlende Nachweis oder das Nicht-Erreichen eines Mindestjahresumsatzes in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (inkl. Ust) stellen einen Ausschlussgrund dar.
b) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Als Nachweise für b) gelten auch Bestätigungen eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall der Auftragnehmer zu den genannten Bedingungen und Summen versichert sein wird.
Das Nichtvorliegen oder der fehlende Nachweis der Mindeststandards führt zum Ausschluss des Bieters.
A)
a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis zu erbringen, entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (Direktlink zum Formblatt: https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:aaf38fe9-ec7c-4ce7-80b8-95fef7e27912/Fbl.%20124_neu.pdf) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
B) Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
a) Referenzen mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungszeit, Art und Umfang der in eigenen Betrieb erbrachten Leistungen und des Auftragswerts über vergleichbare Arbeiten aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind;
b) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
c) Sachkundenachweis nach BGR 128 oder gleichwertig.
d) Sachkundenachweis nach TRGS 524 oder gleichwertig.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen und die Unterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, Submissionsbüro Denisstraße 2, 80335 München, Deutschland
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/