Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Lüftungstechnische Anlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE257
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzogenaurach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathausneubau und Umbau, Modernisierung Schlossgebäude Herzogenaurach: Lüftungstechnische Anlagen
Die Stadt Herzogenaurach beabsichtigt den Neubau des Rathauses im Stadtzentrum von Herzogenaurach, in Form eines Neubaus als Anbau / Ergänzungsbau und den Umbau / die Modernisierung eines denkmalgeschützten Schlossgebäudes. Neubau und Schloss sollen ein räumlich zusammenhängendes Ensemble bilden.
Das Gewerk Lüftungstechnik umfasst die Lieferung und Montage von RLT-Anlagen, einem Rückkühlwerk, Lüftungskanälen mit Formstücken und Brandschutzklappen, Wickelfalzrohren sowie Zu- und Abluftdurchlässe und –gitter.
Herzogenaurach
Auszug Großmengen wesentlicher Bauteile
— 1 St RLT Anlage Büros 12 000 m3/h,
— 1 St RLT Anlage Saal 3 700 m3/h,
— 1 St Rückkühlwerk 30 000 m3/h,
— ca. 760 m2 Lüftungskanäle und Formstücke,
— ca. 1 250 m Wickelfalzrohr DN 80 – DN 355,
— ca. 700 Formteile für Wickelfalzrohr,
— ca. 155 konstante Volumenstromregler rund DN 80 – DN 200,
— ca. 270 Brandschutzklappen rund mit elekt. Antrieb DN 100 -DN 355,
— ca. 20 Brandschutzklappen eckig mit elekt. Antrieb,
— ca. 100 Tellerventile f. Zu- und Abluft 100mm – 200 mm,
— ca. 240 Zu- und Abluftschlitzdurchlässe mit integriertem Telefonieschalldämpfer,
— ca. 35 Lüftungsgitter für Zu- und Abluft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) des VHB. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Herzogenaurach
Wiesengrund 1, Bauamt, Zimmer 4.01
91074 Herzogenaurach
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de