5100 — BKH Wöllershof — Ersatzneubau und Erweiterung Haus 13, 1300-01 Sonnenschutzarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 941 / 941-1775
Fax: +49 941 / 941-1779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
5100 — BKH Wöllershof — Ersatzneubau und Erweiterung Haus 13, 1300-01 Sonnenschutzarbeiten
Gewerk: 1130-01 Sonnenschutzarbeiten.
92721 Störnstein
01 Fallarmmarkisen:
— Fallarmmarkisen, Erdgeschoss und Obergeschoss, Analgenbreite: ca. 2 510 mm, Bauhöhe: ca. 1 455 mm, Ausfalllänge: ca. 1 250 mm, Ausfallwinkel kreisförmig bis 135,00 40 Stück.,
— Fallarmmarkisen, Erdgeschoss, Anlagenbreite: ca. 3 300 mm, Bauhöhe: ca. 1 455 mm, Ausfalllänge: ca. 1 250 mm, Ausfallwinkel kreisförmig bis 135,00 2 Stück,
— Fallarmmarkisenanlage, zweiteilig, Erdgeschoss, Anlagenbreite: ca. 7 200 mm, Bauhöhe: ca 1455 mm, Ausfalllänge: ca. 1 250 mm, Ausfallwinkel kreisförmig bis 135,00 1 Stück,
— Fallarmmarkisenanlage, dreiteilig, Obergeschoss, Anlagenbreite: ca. 15400 mm, Bauhöhe: ca 1455 mm, Ausfalllänge: ca. 1 250 mm, Ausfallwinkel kreisförmig bis 1350,00 1 Stück, 02. Senkrechtmarkisen:
— Senkrechtmarkisen, Untergeschoss, Anlagenbreite: ca. 1 510 mm, Bauhöhe: ca. 2 500 mm, 5 Stück,
— Senkrechtmarkisen, Untergeschoss, Anlagenbreite: ca. 900 mm, Bauhöhe: ca. 2 500 mm, 11 Stück,
— Senkrechtmarkisen, Untergeschoss, Anlagenbreite: ca. 650 mm, Bauhöhe: ca. 2 500 mm, 14 Stück,
— Senkrechtmarkisen, Untergeschoss, Anlagenbreite: ca. 1 820 mm, Bauhöhe: ca. 2 500 mm, 2 Stück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonnenschutzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selb
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95100
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn man mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]