M0003 Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg – 20BO0027 Verladehubtisch A10 inkl. Instandhaltung nach DIN 18385, 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 20BO0027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0003 Sanierung und Erweiterung Mainfranken Theater Würzburg – 20BO0027 Verladehubtisch A10 inkl. Instandhaltung nach DIN 18385, 2. BA
Das Würzburger Mainfranken Theater, ursprünglich errichtet in den 1960-er Jahren, soll saniert sowie die Kapazitäten der bestehenden Spielstätte um einen Kopfbau erweitert werden. Der Neubau des Kopfbaus soll in einem ersten, der Umbau und die Sanierung des Bestandes in einem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Während der Baumaßnahmen soll der Spielbetrieb des Theaters uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben. Die vorliegende Beschaffung umfasst die Arbeiten des Verladehubtisch A10 inkl. Instandhaltung nach DIN 18385 für den 2. Bauabschnitt.
Mainfranken Theater Würzburg
Theaterstraße 21
97070 Würzburg
Fertigung, Installation und Inbetriebnahme Verladehubtisch A10 im 2. Bauabschnitt. Ein Hydraulik-Scherenhubtisch, Tragfähigkeit 7 500 daN, LxB 4 600*4 500 mm, Nutzhub 1 800 mm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20BO0027 Verladehubtisch A10 inkl. Instandhaltung nach DIN 18385, 2. BA
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 20.11.2020 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Insolvenz, schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung sowie Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) ist eine Eigenerklärung vorzulegen; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch:
— Ggf. Vorlage eines Insolvenzplans,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]