5100 – BKH Wöllershof – Ersatzneubau und Erweiterung Haus 13, 3100-01 Verbindungsbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 941 / 941-1775
Fax: +49 941 / 941-1779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medbo.de
Abschnitt II: Gegenstand
5100 – BKH Wöllershof – Ersatzneubau und Erweiterung Haus 13, 3100-01 Verbindungsbau
Gewerk: 3100-01 Verbindungsbau.
92721 Störnstein
— Stahlrohr Trinkwasser ca. 150 m,
— Stahlrohre ca. 250 m,
— Überflurhydranten 2 St.,
— Wärmedämmung Ummantelung Trinkwasser-Rohr ca. 150 m,
— Wärmedämmung Ummantelung Heizungs-Rohr ca. 150 m,
— Umverlegung bauseitige Rohrleitung ca. 125 m,
— Druckprobe neu installiertes Trinkwassersystem ca. 150 m,
— Spülen der Trinkwasserrohrleitungen ca. 150 m,
— Dichtheitsprüfung ca. 230 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verbindungsbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nabburg
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92507
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.