Laufende Ergänzung der Arbeitskleidung in den Regiebetrieben der Außenverwaltungen der BSV Referenznummer der Bekanntmachung: 2020SJU000016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laufende Ergänzung der Arbeitskleidung in den Regiebetrieben der Außenverwaltungen der BSV
Die Bayerische Schlösserverwaltung hat ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im operativen Bereich (Garten, Werkstätten, etc.) auf der Grundlage eines einheitlichen Arbeitskleidungssortiments nach dem Corporate Design-Konzept (nachfolgend: CD-Konzept) ausgestattet. Nun soll für die Jahre 2021 bis März 2023 mit der Option der Vertragsverlängerung um weitere 2 Jahre (April 2023 bis März 2025) der Ersatz der Arbeitskleidung erfolgen. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung abgeschlossen.
Lieferung von verschiedener Arbeitskleidung der Firmen Mascot, FHB und Hakro im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laufende Ergänzung der Arbeitskleidung in den Regiebetrieben der Außenverwaltungen der BSV
Ort: Vilsbiburg
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.