21 E 012 — Planungsleistungen für Schlammbehandlungs- und Gasverwertungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21 E 012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 E 012 — Planungsleistungen für Schlammbehandlungs- und Gasverwertungsanlagen
Erneuerung der Anlagen zur Schlammbehandlung, bestehend aus Schlammstapelbehältern, Schlammentwässerung, Anlagen zur Entfernung von MAP, sowie Schlammwasserbehandlung und der Gasverwertung bestehend aus Anlagentechnik zur Gasentschwefelung, BHKW-Module und Notstromaggregat, zur Anpassung an die künftige Ausbaugröße von 500 000 EW.
Für die Gesamtleistung zu den Erneuerungsmaßnahmen bei den Schlammbehandlungs- und Klärgasverwertungsanlagen werden folgende Planungsleistungen nach HOAI benötigt:
Grundleistungen und Besondere Leistungen zu:
— Ingenieurbauwerke; § 41 ff HOAI: Lph 1 bis 9 mit der Prozess- und Verfahrenstechnik,
— technische Ausrüstung; § 53 ff HOAI: Lph 1 bis 9,
— Tragwerksplanung; § 49 HOAI: Lph 1 bis 6.
Klärwerk Regensburg
Die Planungen für die Erneuerung des Anlagenbestandes für die Schlammbehandlung und für die Klärgasverwertung umfassen folgende Anlagenteile:
1. Schlammbehandlungsanlagen:
Neubau von Schlammstapelbehältern: Die bestehenden Behälter weisen hinsichtlich der zu behandelnden Schlammmengen eine zu geringe Speicherkapazität auf. Der bauliche Zustand ist nach einer Betriebsdauer von über 40 Jahren dringend erneuerungsbedürftig.
Aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen ist ein Neubau der Schlammspeicher mit einer größeren Speicherkapazität notwendig.
Die neue Anlagentechnik muss in den Bestand der Schlammfaulungsanlage integriert werden. Hier ist zu überprüfen welche Anlagenteile künftig in die Verfahrenstechnik übernommen werden können, oder ob evtl. eine Änderung / Erneuerung von Anlagenteilen notwendig ist.
1.1. Erneuerung der Anlagentechnik für die Schlammentwässerung: Die Zentrifugen für die Schlammentwässerung wurden letztmals im Jahr 2004 erneuert.
Nach einer Betriebszeit von fast 20 Jahren müssen die Zentrifugen aus Gründen des Materialverschleißes und einer künftig höheren Leistungsfähigkeit erneuert werden.
Im Rahmen der Maßnahme wird auch die Laborraum Ausstattung im Bereich der Schlammentwässerung entsprechend den Anforderungen erneuert.
1.2. Erneuerung der Anlagentechnik für die Polymeraufbereitung und – dosierung:
Die Anlagentechnik für die Polymeraufbereitung ist seit über 30 Jahren in Betrieb.
Im Zuge der Erneuerung der Zentrifugen Anlage muss auch die dazugehörige Anlagentechnik wie z. B die Polymeraufbereitung und -dosierung erneuert und an die künftige Leistung der Zentrifugen angepasst werden.
1.3. Anlagentechnik zur Entfernung von MAP:
Damit die Betriebssicherheit erhöht wird und der Reparatur- und Instandhaltungsaufwand reduziert wird, sollen verfahrenstechnische Maßnahmen zur Bindung oder auch Ausschleusung von MAP nachgerüstet werden. Bei der Auswahl der Verfahren sind die Anforderungen der Klärschlammverordnung bezüglich der Phosphor-Rückgewinnungsrate zu berücksichtigen.
1.4. Schlammwasserbehandlung:
Für die Behandlung der stickstoffhaltigen Abwässer aus der Schlammentwässerung wird seit dem Jahr 2012 eine Schlammwasserbehandlungsanlage betrieben, In der SBR Anlage mit 2 Behältern mit je 850 m3 Volumen wird kann eine Stickstofffracht von bis zu 600 kg / d behandelt werden. Mit der zusätzlichen Annahme von Co-Substraten aus der milchverarbeitenden Industrie erhöhen sich durch die Abbauprodukte in der Schlammfaulung die Ammonium- Frachten aus der Schlammentwässerung. Daher ist eine entsprechende Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Schlammwasserbehandlungsanlage notwendig.
2. Klärgasverwertungsanlagen:
2.1. Erneuerung der Anlagentechnik für die Klärgasentschwefelung:
Es besteht eine Entschwefelungsanlage, die nach dem Prinzip der Schwefeloxidation auf einem Eisenträgermaterial mit nachträglicher Regenerierung mit Luftsauerstoff funktioniert. Diese Anlagentechnik ist durch den notwendigen Austausch und Umschichtung des Trägermaterials im Vergleich zu aktuellen Reinigungsverfahren sehr aufwändig und kostenintensiv. Die Anlagen sollen daher vollständig erneuert werden.
2.2. Erneuerung / Ergänzung der BHKW-Module und eines Notstromaggregates:
— Erneuerung der BHKW Module 1 bis 3,
— zusätzliches 4. BHKW Modul,
— Erneuerung des Notstromdiesel Generators mit ca. 1,5 MW,
— Neubau der Schaltschränke für die BHKW-Anlage und Integration in die gesamte Steuerungstechnik für den Notstrombetrieb.
Für die Gesamtleistung zu den Erneuerungsmaßnahmen bei den Schlammbehandlungs- und Klärgasverwertungsanlagen werden folgende Planungsleistungen nach HOAI benötigt:
Grundleistungen und Besondere Leistungen zu:
— Ingenieurbauwerke; § 41 ff HOAI: Lph 1 bis 9 mit der Prozess- und Verfahrenstechnik,
— Technische Ausrüstung; § 53 ff HOAI: Lph 1 bis 9,
— Tragwerksplanung; § 49 HOAI: Lph 1 bis 6.
Die Leistungen werden im Stufenvertrag mit verbindlicher Festlegung der Leistungserweiterung vergeben.
Das Auswahlverfahren erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen dargestellten Eignungskriterien.
1. Stufe: Leistungsphasen 1 — 3,
2. Stufe: Leistungsphasen 4 sofern erforderlich,
3. Stufe: Leistungsphasen 5 – 9.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter Punkte III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.9).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.7).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.8) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
Referenzen
Der Bewerber hat seine Eignung durch Referenzen und personelle Anforderungen nachzuweisen und unter den Ordnungsziffern einzureichen.
Die geeigneten Referenzen R 1 bis R 5 werden mit jeweils 40 Punkten bewertet. Insgesamt können somit 200 Punkte erzielt werden. Werden Referenzen nicht nachgewiesen, werden diese entsprechend mit 0 Punkten bewertet.
Des Weiteren gibt es zusätzlich jeweils 50 Punkte, wenn:
— wenn die Referenzanlage aus R2 eine Anlagengröße von mehr als 100 000 EW hat,
— die Leistungsphase 3 erbracht wurde bei:
— R 1 – R 3 (bei 2 von 3 Referenzen = max. 100 Punkte),
— und bei: R 4 – R 5 (bei 1 von 2 Referenzen = max. 50 Punkte).
— die Leistungsphasen 7 und 8 erbracht wurden bei:
—— R 1 – R 5 (bei 1 von 5 Referenzen = max. 50 Punkte).
Referenzen können kumulativ oder über verschiedene Objekte nachgewiesen werden.
Es werden Referenzen gewertet, die nach dem 1.2.2018 an den Bauherren übergeben wurden und abgeschlossen sind. Zielt die geforderte Referenz auf eine Teilleistung ab, kann eine abgeschlossene, übergebene Referenz aus den letzten 5 Jahren oder auch ein nicht abgeschlossenes Projekt herangezogen werden, wobei die geforderte Teilleistung abgeschlossen und an den Bauherren übergeben sein muss.
Referenzanforderungen
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bewerber folgende Eignungskriterien nachweisen:
Die Referenzen R 1 bis R 5 betreffen jeweils die Objektplanung mit mind. Lph 2.
Bereich 1 Schlammbehandlung:
R 1: Planung einer Verfahrenstechnik zur Ausschleusung von MAP (150 Punkte)
Inhaltliche Bewertung:
— Auswertungen von Betriebsergebnissen mit Analysenwerten für die Phosphorgehalte im Überschussschlamm und Faulschlamm,
— Verfahrensauswahl unter Berücksichtigung der Anforderungen der Klärschlammverordnung für eine mind. 50 %-ige Ausschleusung des Phosphors,
— Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Aufwand Instandhaltung, Erhöhung TS Werte bei der Schlammentwässerung).
R 2: Planungen für eine Schlammspeicheranlage mit Anlagentechnik (150 Punkte)
Inhaltliche Bewertung:
— Auswertung der Betriebsdaten (Gasverwertung, Stromerzeugung, Wärmenutzung),
— Variantenuntersuchung für die gesamte Anlagentechnik (BHKW-Anlage mit Notstromerzeugung) Stromerzeugung, Wärmenetz mit Einbindung in die Nahwärmeversorgung,
— Wirtschaftlichkeitsberechnungen (EEG Vergütung).
R 2.1 Die Referenzanlage hat eine Anlagengröße von mehr als 100 000 EW. (50 Punkte)
R3: Planung einer Zentrifugenanlage mit Flockmitteldosierstation für die Schlammentwässerung (150 Punkte)
Inhaltliche Bewertung:
— Auswertung von Betriebsergebnissen
— Berücksichtigung von Ergebnissen von Versuchsanlagen
— Variantenuntersuchung für die gesamte Anlagentechnik (Polymeransetzstation flüssig / Pulver, Beschickungspumpen Feststoffförderung),
— Betriebssicherheit der Anlage (Redundanz).
Bereich 2 Klärgasverwertung:
R 4: Planung einer Entschwefelungsanlage (150 Punkte)
Inhaltliche Bewertung:
— Auswertung der Gasanalysen bezüglich der H2S Gehalte im Rohgas,
— Variantenvergleich diverser Anlagentechniken unter Berücksichtigung des Ex- Schutzes,
— Auswahl der Verfahrenstechnik.
R 5: Planung einer BHKW Anlage mit Notstromaggregaten mit 6 V Generatoren und Erstellen der Genehmigungsunterlagen für die Erneuerung einer BHKW Anlage (150 Punkte)
Inhaltliche Bewertung:
— Auswertung der Betriebsdaten (Schlammanfall, Co-Substrate),
— Festlegen des notwendigen Speichervolumens,
— Variantenuntersuchung für die Schlammspeicher mit der dazugehörigen Anlagentechnik.
Zusatzpunkte:
Lph 3 wurde erbracht bei
— R 1 – R 3 (bei 2 von 3 Referenzen = max. 100 Punkte),
— R 4 –R 5 (bei 1 von 2 Referenzen = max. 50 Punkte).
Lph 7 und 8 wurde erbracht bei
— R 1 – R 5 (bei 1 von 5 Referenzen = max. 50 Punkte).
Personelle Anforderungen:
Der Bewerber hat zur Eignungsprüfung anzugeben, dass ein Bearbeitungsteam wie nachfolgend beschrieben zur Verfügung steht:
I. Projektbevollmächtigter (Inhaber, Prokurist, Gesellschafter).
II. Projektleiter mit der Qualifikation Ingenieur mit dem Schwerpunkt Verfahrenstechnik.
a. Hinweis: Es ist nicht zwingend Voraussetzung ein Studium der Fachrichtung Verfahrenstechnik nachweisen zu können. Eine langjährige Berufserfahrung eines Ingenieurs von mindestens ... Jahren in der Verfahrenstechnik ist aus unserer Sicht dem Studium der Verfahrenstechnik gleichwertig.
III. Mitarbeiter mit der Qualifikation Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker / Meister der Fachrichtung Elektrotechnik.
IV. Mitarbeiter mit der Qualifikation Ingenieur mit Schwerpunkt Bauüberwachung.
Für das Bearbeitungsteam werden Wertungspunkte abgestuft nach Berufserfahrung vergeben.
War der Projektleiter bzw. die Mitarbeiter bei den gewerteten Büroreferenzen beteiligt, erhalten diese Zusatzpunkte.
Weitere vergleichbare Referenzen des Projektleiters werden ebenfalls bewertet.
Wertungsmatrix Bearbeitungsteam:
I. Projektbevollmächtigter
Für den Projektbevollmächtigten werden keine Punkte vergeben.
II. Projektleiter mit Berufserfahrung
— 3 bis 5 Jahre = 10 Punkte,
— 5 bis 10 Jahre = 30 Punkte,
— über 10 Jahre = 50 Punkte.
Die persönlichen Referenzen des Projektleiters werden wie folgt bewertet:
— Projektleiter oder federführender Sachbearbeiter bei den Referenzen R 1 bis R 5 = jeweils 40 Punkte, maximal 200 Punkte,
— Nachweis weiterer mit den Referenzen R 1 bis R 5 vergleichbaren Referenzen, bei denen mitgewirkt wurde = jeweils 10 Punkte.
III. Mitarbeiter mit der Qualifikation Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker / Meister der Fachrichtung Elektrotechnik mit Berufserfahrung
— 3 bis 5 Jahre = 10 Punkte,
— 5 bis 10 Jahre = 30 Punkte,
— über 10 Jahre = 50 Punkte.
IV. Mitarbeiter mit der Qualifikation Ingenieur mit Schwerpunkt Bauüberwachung mit Berufserfahrung
— 3 bis 5 Jahre = 10 Punkte,
— 5 bis 10 Jahre = 30 Punkte,
— über 10 Jahre = 50 Punkte.
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in berechtigt sind (§ 75 Abs. 2 VgV). Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistung der hiergegebenen Art ausgerichtet ist. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für Ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2014/24/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zum Ablauf:
1) Die Teilnahmeanträge / Angebote müssen zwingend digital über www.vergabe.bayern.de eingereicht werden.
Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform und per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt elektronisch über www.vergabe.bayern.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Wir empfehlen allen Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
2) Nach der Öffnung der fristgerecht eingegangen Teilnahmeanträge erfolgt in einem ersten Schritt die formale Prüfung. Nach abgeschlossener formaler Prüfung wird die Eignungsprüfung anhand der veröffentlichten Kriterien vorgenommen. Aus der Wertungsmatrix ergibt sich für jeden Bewerber eine Gesamtpunktzahl.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl qualifizieren sich für die nächste Stufe des Verfahrens. Sofern mehr als die vorgesehenen Teilnehmer die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet bei gleichrangigen Bewerbern das Los.
3) Aufforderung zur zweiten Stufe (Auftragsverhandlung) des Verfahrens.
Die Frist für den Eingang der Erstangebote (Angebotsfrist) und der geforderten Unterlagen zur Wertung wird auf 20 Tage festgelegt, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, § 17 Abs. 7 VgV.
Die schriftlich eingereichten Unterlagen werden anhand der veröffentlichten Zuschlagskriterien mit Punkten bewertet.
Es wird ein Verhandlungstermin stattfinden, der, falls auf Grund von Covid 19 eine persönliche Zusammenkunft nicht möglich ist, digital durchgeführt wird. Daran soll der Projektleiter und der Bevollmächtigte teilnehmen.
Im Rahmen des Verhandlungstermins werden das Honorarangebot verhandelt und etwaige Rückfragen zu den eingereichten Unterlagen gestellt.
Werden die Unterlagen im Verhandlungsgespräch näher erläutert, kann dies bei der Bewertung noch berücksichtigt werden, nicht jedoch zusätzliche ergänzende Hinweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]