Überprüfung der anwendungsneutralen Verkabelung sowie der Potentialausgleichsanlagen bei den bayerischen Justizbehörden sowie Erstellung entsprechender Gutachten Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000531
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Überprüfung der anwendungsneutralen Verkabelung sowie der Potentialausgleichsanlagen bei den bayerischen Justizbehörden sowie Erstellung entsprechender Gutachten
Bei der in bayerischen Justizbehörden verlegten anwendungsneutrale Verkabelung ist zu prüfen,inwieweit die vorhandene anwendungsneutrale Verkabelung hinsichtlich Qualitätsstandard sowie der Entfernung der Endpunkte eine Bandbreitenerhöhung der aktiven Komponenten sowie eine Zusammenführung der Kommunikationsdienste Telefonie und Daten erlaubt und ob alterungsbedingte Verschleißerscheinungen eine Nutzung in den nächsten 10 Jahren gefährden. Weiterhin ist die Art der Stromversorgung, insbesondere der Potentialausgleichs- und der Erdungsanlage der einzelnen Gebäude zu bewerten.
Bei der in bayerischen Justizbehörden verlegten anwendungsneutrale Verkabelung ist zu prüfen, inwieweit die vorhandene anwendungsneutrale Verkabelung hinsichtlich Qualitätsstandard sowie der Entfernung der Endpunkte eine Bandbreitenerhöhung der aktiven Komponenten sowie eine Zusammenführung der Kommunikationsdienste Telefonie und Daten erlaubt und ob alterungsbedingte Verschleißerscheinungen eine Nutzung in den nächsten 10 Jahren gefährden. Weiterhin ist die Art der Stromversorgung, insbesondere der Potentialausgleichs- und der Erdungsanlage der einzelnen Gebäude zu bewerten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Zur im Betreff genannten Auftragsvergabe wurde ein offenes Verfahren nach VgV durchgeführt.
Mehrere Firmen haben sich die Unterlagen angesehen.
Eine Firma hat um eine Fristverlängerung gebeten, die bis 26.8.2020, 12.00 Uhr gewährt wurde. Daraufhin erfolgte keine Reaktion mehr.
Eine weitere Firma gab ausdrücklich kein Angebot ab unter Verweis auf etwaige Nichterfüllung von Bedingungen.
Bei dem Schreiben einer weiteren Firma wurde aufgeklärt, ob es sich um ein Angebot handeln sollte (das dann unzureichend, aber vorhanden gewesen wäre) oder nicht. Auf Nachfrage wurde seitens der Firma aber ausdrücklich erklärt, dass es sich nicht um ein Angebot handeln sollte.
Da somit kein Angebot vorliegt, kann das Verfahren gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden.
Im Anschluss wurde beschlossen, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb einzuleiten, bei dem die Bedingungen aber nicht geändert werden dürfen, vgl. Willweber in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 14 VgV (Stand: 22.4.2020), Rdnr. 72: „Weiterhin dürfen die Bedingungen des ursprünglichen Auftrages, vgl. § 29 VgV, nicht geändert werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, so darf der Auftraggeber den Auftrag im Wege eines neuen Vergabeverfahrens im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.“ Verhandelt werden sollte mit mind. 3 Bietern, § 51 Abs. 2 VgV.
Da nach nochmaliger Prüfung der Auftraggeber, das StMJ, an den gestellten Mindestanforderungen festhält, wird im Anschluss an die Aufhebung des Verfahrens ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unter Beibehaltung derselben Vergabeunterlagen durchgeführt und mindestens drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dies entspricht den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überprüfung der anwendungsneutralen Verkabelung sowie der Potentialausgleichsanlagen bei den bayerischen Justizbehörden sowie Erstellung entsprechender Gutachten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73431
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.ezcon.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.