Generalsanierung Kloster Schäftlarn – Projektsteuerungsleistungen nach der Nr. 9 März 2020 der Schriftreihe AHO (Projektstufen 1-5)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kloster Schäftlarn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abtei-schaeftlarn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Kloster Schäftlarn – Projektsteuerungsleistungen nach der Nr. 9 März 2020 der Schriftreihe AHO (Projektstufen 1-5)
Die Benediktinerabtei Schäftlarn plant die Generalsanierung des Klosters Schäftlarn.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an Heft Nr. 9 März 2020 Schriftenreihe AHO, Projektstufen 1-5, Handlungsbreiche A-E mit stufenweiser Beauftragung im laufenden Betrieb und in mehreren Bauabschnitten (voraussichtlich 4 Bauabschnitte). Ggf. werden besondere Leistungen beauftragt werden.
82067 Kloster Schäftlarn
Die Benediktinerabtei Schäftlarn plant die Generalsanierung des Klosters Schäftlarn.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an Heft Nr. 9 März 2020 Schriftenreihe AHO, Projektstufen 1-5, Handlungsbreiche A-E mit stufenweiser Beauftragung im laufenden Betrieb und in mehreren Bauabschnitten (voraussichtlich 4 Bauabschnitte). Ggf. werden besondere Leistungen beauftragt werden.
Beschreibung des Bestands: Das Kloster wurde vor 300 Jahren gebaut. Es hat 100 Mitarbeiter und eine Nutzfläche von 13 000 qm. Derzeit wohnen ca. 9 Benediktinermönche im Kloster. Im Kloster besteht ein gemischtes Gymnasium mit ca. 550 Schülerinnen und Schülern. Zusätzlich zum Kloster gibt es einen winkelförmigen Erweiterungsbau der Schule, dessen älterer Bauabschnitt aus den 80-er Jahren im Rahmen der Generalsanierung ebenfalls saniert werden soll.
Insgesamt ist vorgesehen, die Maßnahme in 4 Bauabschnitten und einem Zeitrahmen von ca. 10 Jahren zu realisieren. Es handelt sich dabei um die folgenden Bauabschnitte:
— Bauabschnitt 1: Erweiterungsneubau Nord-Süd-Flügel (Oberstufe),
— Bauabschnitt 2: Klosterhauptgebäude Nordflügel,
— Bauabschnitt 3: Klosterhauptgebäude Ostflügel,
— Bauabschnitt 4: Klosterhauptgebäude Südflügel.
Nicht nur die Realisierung, sondern auch die Ausschreibungen und Fördermittelanträge, sollen in 4 einzelnen Abschnitten erfolgen. Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone III zu.
Zeitlicher Ablauf: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im November 2020 statt. Auftragsvergabe ist direkt im Anschluss daran. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2023 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für Ende 2032 vorgesehen. Die Nachlaufzeit beträgt 12 Monate.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und evtl. bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufen 1 +2 gem. Nr. 9 der Schriftenreihe AHO,
— Stufe 2: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufe 3 gem. Nr. 9 der Schriftenreihe AHO,
— Stufe 3: Leistungen über alle Handlungsfelder A-E der Projektstufe 4 + 5 gem. Nr. 9 der Schriftenreihe AHO.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen bzw. Bauabschnitte besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland