Sanierung Alte Brauerei / Mälzerei Eggenfelden-Gern, Dachdeckungsarbeiten 03 Referenznummer der Bekanntmachung: 110.6-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Alte Brauerei / Mälzerei Eggenfelden-Gern, Dachdeckungsarbeiten 03
Sanierung der Alten Brauerei zur Umnutzung für ein digitales Innovationszentrum, Dachdeckungsarbeiten 03.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Sanierung der Alten Brauerei zur Umnutzung für ein digitales Innovationszentrum, Dachdeckungsarbeiten 03
— Neudeckung von Walmdach- und Gaubendachflächen mit Biberschwanzziegeln in Doppeldeckung, Sturmverklammerung (ca. 800 qm),
— Konterlattung 40 mm x 60 mm (ca. 710 qm),
— Dachlattung 40 mm x 60 mm (ca. 800 qm),
— Grat-, First- und Ortgangausbildung aufgemörtelt (ca. 115 m),
— Herstellen von Dachdurchdringungen und Dachdurchführungen für Installationen,
— Schneefang (ca. 120 lfdm) und Schneestopper (für ca. 120qm Dachfläche),
— Mauerkronendeckung (ca. 15 lfdm),
— Anarbeiten Gauben und Dachdurchdringungen.
EFRE-IWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hengersberg
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94491
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.