Landkreis Lindau – Vergabe Rahmenvertrag IT-Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/330
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Lindau
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-lindau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Lindau – Vergabe Rahmenvertrag IT-Hardware
Rahmenvertrag über die Lieferung von IT-Hardware (Notebooks).
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Hardware zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber.
Der Landkreis Lindau beabsichtigt die Neubeschaffung von handelsübliche Hardware zur Modernisierung der bestehenden Hardware mittels Leasing. Die zu beschaffende IT-Hardware besteht aus Notebooks und Arbeitsplatz-PCs entsprechend der Leistungsbeschreibung.
Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, soll der abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitpunkt flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, werden mit dem vorliegenden Verfahren eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.
Der Landkreis tritt die auf Grundlage des Rahmenvertrags geschlossenen Einzelaufträge zum Zwecke der Finanzierung an die CHG-Meridian AG (Leasinggeber) ab. Der Leasinggeber tritt an Stelle des Landkreises in den Einzelauftrag ein. Die Bedingungen des Einzelauftrags gelten zwischen Leasinggeber und Rahmenvertragspartner. Der Rahmenvertragspartner stimmt dieser Vertragsübernahme durch den Leasinggeber zu.
Mit Abgabe eines Angebotes akzeptieren die Bieter die beschriebene Vorgehensweise und stimmt der Vertragsübernahme durch den Leasinggeber zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
b) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 0,5 Mio. EUR für Personenschäden für jede einzelne Person sowie für Sachschäden und mindestens 0,25 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Vorlage von Referenzen über die Lieferung von vergleichbarer Notebooks in den vergangenen 3 Jahren (seit 1.1.2018)
Vorlage von mindestens 2 Referenzen über die Bereitstellung von mindestens 50 Notebooks für einen öffentlichen Auftraggeber in den vergangenen 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
Unter der in Ziffer I.3. angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDVK0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.