Beschaffungsmaßnahme eines neuen Speichersystems
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffungsmaßnahme eines neuen Speichersystems
Erstellen eines Speichersystems einschließlich Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Schulung sowie Service nach der Systemlieferung.
Stadt Landshut
Luitpoldstr. 29
84034 Landshut
Der Auftrag beinhaltet die Systemlieferung eines Speichersystems einschließlich Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Schulung sowie Service.
Bestandteil sind folgende Komponenten:
— Primäres Speichersystem – 70 TByte SAN und 20 TByte NAS,
— Sekundäres Speichersystem – 70 TByte SAN und 20 TByte NAS,
— Fibre Channel Switche.
Die Vertragsgrundlage bildet ein EVB-IT Systemlieferungsvertrag mit den Bestandteilen gem. Anlageübersicht in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die gesamten Vergabeunterlagen wurden per Link in der EU-Bekanntmachung unbeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Interesse von Bietern und Interessenten empfehlen wir jedoch ausdrücklich sich zudem frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ansonsten geht Bietern und Interessenten womöglich sämtlicher Informationsfluss verloren, der sich evtl. aus der Beantwortung von Bieterfragen ergeben kann. Ohne Registrierung ist es der Vergabestelle nicht möglich, interessierte, aber nicht registrierte Bieter zu identifizieren und den Informationsfluss sicherzustellen. Die Verfahrensabwicklung läuft vollelektronisch über die E-Vergabeplattform. Das Angebot ist folglich ausschließlich elektronisch über das geschützte E-Vergabe-System einzureichen. Wir stellen zudem klar, dass E-Mail und Fax aus Gründen des Datenschutzes und des vergaberechtlichen Geheimwettbewerbs keine zulässige elektronische Angebotsabgabe darstellen. Die Papierform sowie die Abgabe mittels E-Mail und Fax sind demnach ausdrücklich ausgeschlossen. Für Fragen zum System steht für die Bieter ein kostenfreier Bieter-Support zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können nach Registrierung komplett elektronisch ausgefüllt werden und müssen nicht nochmals ausgedruckt, handschriftlich ausgefüllt oder eingescannt werden. Eine digitale Signatur sowie handschriftliche Unterschriften sind nicht gefordert, selbst wenn Formularfelder entsprechende Eintragungen vorsehen. Die digitale Angebotsabgabe über das System gilt als rechtsverbindlich. Mögliche Bieterfragen bzgl. den Anforderungen im Leistungsverzeichnis, Vertrag oder zum Vergabeverfahren allgemein sind unverzüglich über das E-Vergabesystem an die Vergabestelle zu richten und werden ausschließlich über das System beantwortet. Bieterfragen zum Ausschreibungsinhalt oder zum Vergabeverfahren sind abschließend bis zum 23.3.2021 ausschließlich über die E-Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Von einer Korrespondenz per E-Mail ist aus verfahrenstechnischen Dokumentationsgründen abzusehen.
Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Abstimmungen mit Dritten werden nicht anerkannt. Auskunftsersuchen, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht beantwortet. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sind bei der Ausarbeitung des Angebots zu berücksichtigen. Die Vergabeunterlagen beinhalten ausfüllbare PDF, Word sowie Excel-Dokumente. Ergänzende und angeforderte Unterlagen können bieterseitig im E-Vergabesystem als Anlage hochgeladen und dem Angebot somit beigefügt werden. Der Bieter muss sein digitales Angebot rechtzeitig sowie unter Berücksichtigung seiner zur Verfügung stehenden Internet-Bandbreiten bzw. Datenupload-Geschwindigkeiten über das E-Vergabesystem einreichen. Das Ende der Angebotsfrist ist dabei zwingend zu beachten;
2. Die zwingend einzureichenden Unterlagen werden auf der Vergabeplattform aufgeführt;
3. Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- oder Lieferbedingungen und ähnliches des Bieters werden nicht akzeptiert.
4. Im Formular 633 (Angebotsschreiben-Liefer-/Dienstleistungen) ist unter „ Name und Anschrift des Bieters“ auch eindeutig die Bezeichnung des Erklärenden mit Vor- und Nachname einzutragen. Diese Angabe ist unter anderem bei einer elektronischen Angebotsabgabe in Textform, gemäß § 126b BGB, zwingend notwendig.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).