Stadt Rosenheim: Beschaffung von 2 Stück Wechselladerfahrzeuge (WLF 26-6900) für die Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2020-0033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rosenheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Rosenheim: Beschaffung von 2 Stück Wechselladerfahrzeuge (WLF 26-6900) für die Freiwillige Feuerwehr Rosenheim
Die Stadt Rosenheim, Bayern, Oberbayern beabsichtigt die Beschaffung zweier (2) Wechselladerfahrzeuge (WLF 26-6900), welche komplett ausgebaut und ausgestattet sind.
Die Fahrzeuge werden in drei (3) Fachlosen beschafft:
— Los 1: 2 Stück Fahrgestell für den normgerechten Aufbau eines Wechselladerfahrzeuges,
— Los 2: Aufbau einer Wechselladeeinrichtung auf 2 baugleiche Fahrgestelle,
— Los 3: Ausbau von 2 baugleichen Wechselladerfahrzeugen mit jeweils einer Sondersignalanlage, BOS-Funkanlage und Laderäumen für die feuerwehrtechnische Beladung.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Los 1“ bis „Los 3“.
2 Stück Fahrgestell für den normgerechten Aufbau eines Wechselladerfahrzeuges (Florian Rosenheim 36/1)
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschaffung von (2) Stück Fahrgestell für den normgerechten Aufbau je eines Wechselladerfahrzeuges (Florian Rosenheim 36/1).
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Aufbau einer Wechselladeeinrichtung auf 2 baugleiche Fahrgestelle
Siehe Vergabeunterlagen.
Aufbau je einer Wechselladeeinrichtung auf 2 baugleiche Fahrgestelle.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Ausbau von 2 baugleichen Wechselladerfahrzeugen mit jeweils einer Sondersignalanlage, BOS-Funkanlage und Laderäumen für die feuerwehrtechnische Beladung.
Siehe Vergabeunterlagen
Ausbau von 2 baugleichen Wechselladerfahrzeugen mit jeweils einer Sondersignalanlage, BOS-Funkanlage und Laderäumen für die feuerwehrtechnische Beladung.
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2 Stück Fahrgestell für den normgerechten Aufbau eines Wechselladerfahrzeuges (Florian Rosenheim 36/1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau einer Wechselladeeinrichtung auf 2 baugleiche Fahrgestelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau von 2 baugleichen Wechselladerfahrzeugen mit jeweils einer Sondersignalanlage, BOS-Funkanlage und Laderäumen für die feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge angegebenen Preise sind nicht richtig. Von der Angabeder richtigen Preise wurde abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen handelt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.