Rahmenvertrag Cisco-Komponenten 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000549
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Cisco-Komponenten 2021
1. Kurzdarstellung des Gegenstands der Beschaffung im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für CISCO-Komponenten entsprechend dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
— Hochschule Ansbach,
— Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm,
— Technische Hochschule Aschaffenburg,
— Technische Hochschule Deggendorf,
— Technische Hochschule Rosenheim,
— Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München,
— LMU Klinikum,
— Universitätsklinikum Augsburg,
— Universitätsklinikum Erlangen,
— Universitätsklinikum Regensburg,
— Universitätsklinikum Würzburg,
— Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
— Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
— Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt,
— Technische Universität Nürnberg,
— Technische Universität München,
— Universität Bamberg,
— Universität Bayreuth,
— Universität Regensburg
sowie deren mitversorgten Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtung an diesem Vergabeverfahren ist zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des Öffentlichen Rechts), sowie dessen mitversorgte Einrichtungen.
Der Rahmenvertrag umfasst folgende Produktgruppen:
— A Core Switches Catalyst,
— B Accessswitches Catalyst (exkl. SMB Produkte,Meraki),
— C Security Produkte (exkl. Meraki),
— D Wireless LAN Produkte (exkl. Meraki),
— E Telephony Produkte,
— F Video Produkte,
— G Nexus Produkte,
— H Cisco DataCenter Produkte,
— I Cisco Router,
— J Cisco Software Produkte (onPremise),
— K Cisco Software Produkte (SaaS),
— L Meraki,
— M Meraki Subscription,
— N Smart Net Services für 1 Jahr,
— O Smart Net Services für 3 Jahre,
— P Smart Net Services für 5 Jahre,
— Q Advanced Service Produkte.
Sowie die Cisco Partner Support Varianten:
— Cisco Partner Support (10 Tage) für 3 oder 5 Jahre,
— Cisco Partner Support (24 Stunden) für 3 oder 5 Jahre,
— Supportverlängerung bestehende Komponenten um 1 Jahr (10 Tage oder 24 Stunden Reaktionszeit).
Es sind Rabattsätze für die jeweiligen Kombinationen aus Produktgruppen und Servicevarianten anzugeben und es wird ein einheitlicher während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrages fester – Rabatt (- n %) auf die jeweils gültigen Preise der offiziellen Herstellerpreisliste gefordert.
Über den Auftragnehmer müssen alle Produkte des Herstellers dieser Produktgruppen beschaffbar sein.
Die jeweiligen Konditionen sind in jeder Produktklasse definiert und gelten auch für Produkte, die nicht explizit in den Vergabeunterlagen abgefragt werden.
Laufzeit:
Der Vertragszeitraum beginnt am 1.3.2021 und dauert ab diesem Zeitpunkt 48 Monate bis zum 28.2.2025.
Garantieabwicklung
Die vom Hersteller CISCO gewährte Garantie wird vom Auftragnehmer übernommen. Der Auftragnehmer wird die Garantieabwicklung mit dem Hersteller CISCO im Namen des Kunden vollständig durchführen und eigenverantwortlich abwickeln. Der Auftragnehmer übernimmt auch die Garantieabwicklung von CISCO für die bereits schon bei der teilnehmenden Einrichtung installierten Cisco Komponenten (ca. 1 993 Stück).
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation zur Fristverkürzung wurde durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Cisco-Komponenten 2021
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB) gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]