Schulen im Landkreis Erding, Anschaffung von Luftreinigern Referenznummer der Bekanntmachung: KBV_21-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schulen im Landkreis Erding, Anschaffung von Luftreinigern
Lieferung von Luftreinigern an bis zu 12 Schulen des Landkreises Erding.
Los 1: Luftreinigungsgeräte, 1 000 m3/h, 370 St.
Los 2: Luftreinigungsgeräte, 200 m3/h, 90 Stück.
Verpackung und Lieferung der Luftreinigungsgeräte an bis zu 12 Schulen des Landkreises Erding frei Bordsteinkante. Der AN liefert alle Geräte gemäß Leistungsverzeichnis bis spätestens 30 Kalendertage nach Auftragserteilung.
Luftreinigungsgeräte, 1 000 m3/h, 90 St.
Siehe oben II.1.4).
Die Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 Eigenerklärungen zu
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern.
Luftreinigungsgeräte, 200 m3/h, 90 Stück.
Siehe oben II.1.4).
Die Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 Eigenerklärungen zu
— Ausschlussgründen,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
— zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung abgeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftreinigungsgeräte, 1 000 m3/h, 370 St.
Ort: Altheim/Essenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Luftreinigungsgeräte, 200 m3/h, 90 St.
Ort: Altheim/Essenbach
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).