SZV-2020-RV-IT Referenznummer der Bekanntmachung: TED51/2020-206430
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
SZV-2020-RV-IT
Der Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen im Osten des Landkreises München beabsichtigt die Beschaffunt von Schul-IT und zugehörigen Leistungen für seine weiterführenden Schulen als Sachaufwandsträger und nach Maßgabe der bayrischen Förderprogramme „Digitalbudget“ und „digitale Bildungsinfrastruktur an bayrischen Schulen“(Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019-2024“).
Die Leistungen werden in (2) Fachlosen beschafft:
— Los 1: PC-Technik,
— Los 2: Tablets.
Los 1: PC-Technik
Landkreis München
PC-TEchnik gemäß Leistungsbeschreibung zu Los 1:
— Notebooks,
— Notbooks — Convertables,
— PC-Systeme,
— Monitore.
Los 2: Tablets
Landkreis München
Tablets gemäß Leistungsbeschreibung zu Los 2:
— Tablets,
— Tabletkoffer,
— Dienstleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: PC-Technik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kolbermoor
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Tablets
Ort: Carl-Jordan-Str. 18 a
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Arbeitgeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de