RV Übersetzungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 13-20-00547
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Übersetzungsdienstleistungen
Rahmenvertrag Übersetzungsdienstleistungen Fläche.
West- und Südeuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist).
Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden.
Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung.
Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Katalanisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch.
Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel:
Anträge
Bescheinigungen
Zeugnisse
Lebensläufe
Urkunden
Zertifikate
Amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden)
Behördenkommunikation
Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge
Briefe, E-Mails, Internetseiten
Ausländische Informationsblätter
Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um
Merkblätter, Broschüren
Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise
Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Textbausteine Eingliederungsvereinbarung
Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten
Internetauftritt der BA
Vorträge, Präsentationen
Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache)
Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache
Gerichtsurteile oder -beschlüsse
Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern
Spezifikationsdokumente der EU-Kommission
Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Nordeuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist).
Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden.
Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung.
Sprachen: Dänisch, Finnisch, Isländisch, Norwegisch, Schwedisch.
Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel:
Anträge
Bescheinigungen
Zeugnisse
Lebensläufe
Urkunden
Zertifikate
Amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden)
Behördenkommunikation
Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge
Briefe, E-Mails, Internetseiten
Ausländische Informationsblätter
Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um
Merkblätter, Broschüren
Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise
Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Textbausteine Eingliederungsvereinbarung
Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten
Internetauftritt der BA
Vorträge, Präsentationen
Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache)
Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache
Gerichtsurteile oder -beschlüsse
Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern
Spezifikationsdokumente der EU-Kommission
Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Asien und Afrika
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist).
Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden.
Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung.
Sprachen: Arabisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Burmesisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Georgisch, Hebräisch, Hindi, Indonesisch, Japanisch, Kasachisch, Kirgisisch, Kurdisch (4 Dialekte), Laotisch, Paschtu, Punjabi, Singhalesisch, Somali, Tadschikisch, Thai, Tigrinya, Tunesisch, Urdu, Usbekisch, Vietnamesisch, Umrechnung der iranischen Jahreszahlen.
Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel:
Anträge
Bescheinigungen
Zeugnisse
Lebensläufe
Urkunden
Zertifikate
Amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden)
Behördenkommunikation
Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge
Briefe, E-Mails, Internetseiten
Ausländische Informationsblätter
Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um
Merkblätter, Broschüren
Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise
Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Textbausteine Eingliederungsvereinbarung
Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten
Internetauftritt der BA
Vorträge, Präsentationen
Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache)
Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache
Gerichtsurteile oder -beschlüsse
Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern
Spezifikationsdokumente der EU-Kommission
Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Mittel-, Ost- und Südosteuropa
Die zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist).
Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen in allen 4 Losen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden.
Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung.
Sprachen: Albanisch, Belarussisch, Bosnisch, Bulgarisch, Estnisch, Griechisch, Lettisch, Kroatisch, Litauisch, Maltesisch, Mazedonisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch.
Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen, wie zum Beispiel:
Anträge
Bescheinigungen
Zeugnisse
Lebensläufe
Urkunden
Zertifikate
Amtliche Dokumente (z. B. Bescheide von Behörden)
Behördenkommunikation
Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge
Briefe, E-Mails, Internetseiten
Ausländische Informationsblätter
Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Englische, Französische und Arabische. Bei den zu übersetzenden Dokumenten handelt es sich unter anderem um:
Merkblätter, Broschüren
Vordrucke, Anträge, Ausfüllhinweise
Vordrucke zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Textbausteine Eingliederungsvereinbarung
Unterlagen, die zum Beispiel eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten
Internetauftritt der BA
Vorträge, Präsentationen
Publikationen im Kontext BA2020 (zum Beispiel „Fachkräfte für Deutschland“ in englischer Sprache)
Arbeitspapiere, die im Rahmen der Zusammenarbeit (zum Beispiel „Benchlearning“) mit europäischen und weltweiten Arbeitsverwaltungen erstellt werden (PES, WAPES), in englischer Sprache
Gerichtsurteile oder -beschlüsse
Schreiben von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern
Spezifikationsdokumente der EU-Kommission
Schreiben von ausländischen Verbindungsstellen im Rahmen der Anwendung über- und zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften (insbesondere Verordnung (EG) Nummer 883/2004 sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit beziehungsweise des Kindergeldes).
s. Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe eines Mindestumsatzes je Los; nachgewiesen durch Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Vordruck D.4)
Los 1:
Einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Tätigkeitsbereich des Ausschreibungsgegenstands im Kalenderjahr 2019.
Los 2:
Einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Tätigkeitsbereich des Ausschreibungsgegenstands im Kalenderjahr 2019.
Los 3:
Einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Tätigkeitsbereich des Ausschreibungsgegenstands im Kalenderjahr 2019.
Los 4:
Einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Tätigkeitsbereich des Ausschreibungsgegenstands im Kalenderjahr 2019.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist in diesem Beschaffungsverfahren durch den Besitz des Zertifikats EN ISO 17100:2015 sicherzustellen (Vordruck D.5).
Der Auftragnehmer ist nach EN ISO 17100:2015 zertifiziert und führt die Übersetzungsdienstleistungen gemäß dem Qualitätsstandard durch.
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung Gesetze (Vordruck C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de