Abfuhr von Altholz, Altmetall und Restsperrmüll auf Abruf einschl. Verwertungsleistungen (Los 1) sowie mobile Problemstoffsammlung einschl. Transport- und Verwertungsleistungen (Los 2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erlangen-hoechstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhr von Altholz, Altmetall und Restsperrmüll auf Abruf einschl. Verwertungsleistungen (Los 1) sowie mobile Problemstoffsammlung einschl. Transport- und Verwertungsleistungen (Los 2)
Das Leistungsspektrum ist in der Leistungsbeschreibung näher ausgeführt.
Es umfasst im Wesentlichen bei Los 1:
— die Erstellung der sog. Sperrmüllabrufkarten und Hinweisblätter für den Landkreis,
— die Bearbeitung eingehender Abrufe für Sperrmüllabholungen und Zusammenstellung geeigneter Abholtouren (Abholung binnen 4 Wochen) einschl. Terminvorgabe,
— die termingerechte Abholung mit geeigneten Fahrzeugen grds. gesondert für Altholz, Altmetall und Sperrmüll,
— die Anlieferung und Verwiegung des erfassten Restsperrmülls beim Zweckverband,
— den Transport der erfassten Altmetalle und Altholz zu den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlagen,
— die dortige ordnungsgemäße Verwertung,
— jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und
— nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II).
Die Leistungen bei Los 2 schließen insbesondere ein:
— die Erstellung und Abstimmung des Tourenplan für die Sammeltage und -zeiten in den vorgegebenen Gemeinden mit dem Auftraggeber,
— die Durchführung der mobilen Sammlung laut Plan mit einem nach TRGS 520 geeigneten Problemstoffmobil sowie qualifiziertem Personal,
— Zuführen der erfassten Mengen zu einer ordnungsgemäßen Verwertung, soweit nicht eine Erfassung über Rücknahmesystemen erfolgt,
— Sicherstellen/Durchführung bzw. Unterstützung des Begleitschein-/Nachweisverfahrens in Koordinierung mit dem Auftraggeber,
— ebenfalls nach näheren Maßgaben der Leistungsbeschreibung und der geltenden rechtlichen Anforderungen.
Der Auftraggeber behält sich bei der Wertung von Rabatten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand der preisbezogenen Zuschlagskriterien eine Betrachtung der Loskombination vor. Ergibt sich bei Anwendung eines Rabattes für den Fall der Loskombination in beiden Losen jeweils der niedrigste Preis im jeweiligen Angebot, jeweils verglichen mit den nicht rabattierten Vergleichswertungspreisen für das Los, und ist das Angebot für jedes Los bei dieser Vergleichsbetrachtung das Wirtschaftlichste, erhält es bei Erfüllen aller weiteren Voraussetzungen der Vergabe den Zuschlag.
Abfuhr von Altholz, Altmetall und Restsperrmüll auf Abruf einschl. Transportleistungen, Verwertung des Altholzes und Altmetalls sowie Anlieferung von Restsperrmüll beim Zweckverband ER-ERH
Die Sperrmüll-Erfassung erfolgt im Landkreis Erlangen-Höchstadt, die Verwertungsleistungen können an anderem Ort erfolgen.
Das Leistungsspektrum bei Los 1 umfasst im Wesentlichen:
— die Erstellung der sog. Sperrmüllabrufkarten und Hinweisblätter für den Landkreis,
— die Bearbeitung eingehender Abrufe für Sperrmüllabholungen und Zusammenstellung geeigneter Abholtouren (Abholung binnen 4 Wochen) einschl. Terminvorgabe,
— die termingerechte Abholung mit geeigneten Fahrzeugen grds. gesondert für Altholz, Altmetall und Sperrmüll,
— die Anlieferung und Verwiegung des erfassten Restsperrmülls beim Zweckverband,
— den Transport der erfassten Altmetalle und Altholz zu den vom Auftragnehmer benannten Verwertungsanlagen,
— die dortige ordnungsgemäße Verwertung,
— jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen und
— nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Teil II).
Die in der Vergangenheit erfassten Mengen sind in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen. Künftig und für Zwecke der Wertung wird mit einer Masse an Sperrmüll von insgesamt ca. 1 300 Mg/Jahr +/- 25 % gerechnet,
— davon Altholz im Umfang von durchschnittlich rund 700 Mg pro Jahr,
— davon Altmetall im Umfang von durchschnittlich rund 80 Mg pro Jahr,
— davon Restsperrmüll im Umfang von durchschnittlich 520 Mg pro Jahr.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit zum 31.12.2026 jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner (Auftraggeber oder Auftragnehmer) jeweils mit Vorlauf von einem Jahr nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen gekündigt wird.
Erklärt zum 31.12.2025 keiner der Vertragspartner seine Kündigung zum 31.12.2026, verlängert sich der Vertrag grds. um ein Jahr bis zum 31.12.2027. Entsprechendes gilt für die Folgejahre: Der Vertrag endet erst, wenn er von einem der Partner gekündigt wird. Die Kündigung ist jährlich zum 31.12. mit Vorlauf von einem Jahr möglich.
Als Nebenangebot kann der Bieter Alternativen bei Los 1 dazu anbieten, wie die getrennte Erfassung der 3 Teilströme mit geringerem Fahrzeugeinsatz bei Beachtung der Anforderungen an eine korrekte eichrechtliche Verwiegung möglich ist. In diesem Fall hat er dennoch 3 gesonderte Erfassungspreise anzubieten, die anhand des vorgesehenen Wertungssystems gewertet werden können.
Mobile Problemstoffsammlung in den Gemeinden des Landkreises einschl. Transport- und Verwertungsleistungen
Die Problemstofferfassung findet in Gemeinden des Landkreises Erlangen-Höchstadt statt, die Verwertung kann an anderem Ort erfolgen.
Die Leistungen bei Los 2 schließen insbesondere ein:
— die Erstellung und Abstimmung des Tourenplan für die Sammeltage und -zeiten in den vorgegebenen Gemeinden mit dem Auftraggeber,
— die Durchführung der mobilen Sammlung laut Plan mit einem nach TRGS 520 geeigneten Problemstoffmobil sowie qualifiziertem Personal,
— Zuführen der erfassten Mengen zu einer ordnungsgemäßen Verwertung, soweit nicht eine Erfassung über Rücknahmesystemen erfolgt,
— Sicherstellen/Durchführung bzw. Unterstützung des Begleitschein-/Nachweisverfahrens in Koordinierung mit dem Auftraggeber,
— ebenfalls nach näheren Maßgaben der Leistungsbeschreibung und der geltenden rechtlichen Anforderungen.
Bei Los 2 wird von insgesamt max. 12 Einsatztagen für das Jahr 2022 ausgegangen. Die anhand seiner Tourenplanung benötigten Einsatztage hat der Bieter im Angebot neben dem pro Einsatztag vorgesehenen Preis anzubieten. Dieser wird als Wichtungsfaktor bei der Angebotswertung angesetzt. Für Zwecke der Wertung der Preis- und Erlösangebote für die Verwertungsleistungen wiederum wird hins. der künftigen Mengen mit Wichtungsfaktoren ausgehend von durchschnittlichen Erfahrungswerten der Vergangenheit gerechnet.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit zum 31.12.2026 jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner (Auftraggeber oder Auftragnehmer) jeweils mit Vorlauf von einem Jahr nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen gekündigt wird.
Erklärt zum 31.12.2025 keiner der Vertragspartner seine Kündigung zum 31.12.2026, verlängert sich der Vertrag grds. um ein Jahr bis zum 31.12.2027. Entsprechendes gilt für die Folgejahre: Der Vertrag endet erst, wenn er von einem der Partner gekündigt wird. Die Kündigung ist jährlich zum 31.12. mit Vorlauf von einem Jahr möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann, verlangt.
— Mit dem Angebot sind für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister hochzuladen.
— Auf Aufforderung sind aktuelle Auszüge (max. 6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister auch für Unterauftragnehmer oder andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte vorzulegen, welche Sammel-, Transportleistungen oder die weitere Entsorgung/Verwertung übernehmen.
1. Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2018, 2019, 2020)
Es sind Erklärungen zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren zu machen (grds. Jahre 2018, 2019 und 2020, sofern das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, für 2020 sind ggf. vorläufige Zahlen anzugeben).
— Mit dem Angebot sind diese Umsatzangaben sind für den Bieter und die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bereits nach Formular 6 einzureichen.
— Auf Aufforderung der Vergabestelle sind entsprechende Erklärungen auch für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche Leistungen der Sammlung oder des Transportes erbringen, zu übermitteln.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter und diejenigen Unternehmen, welche Sammel- und Transportleistungen erbringen, müssen über einen den nachfolgenden Anforderungen entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder eine entsprechende Erhöhung und Anpassung dieser Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen.
— Mit dem Angebot haben Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften hierzu Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen. Hierzu können Bescheinigungen der Versicherungsinstitute (nicht älter als 6 Monate) verwendet werden.
— Auf Aufforderung sind für Unterauftragnehmer und andere zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte, welche Leistungen der Sammlung oder Transporte erbringen, entsprechende Erklärungen zum Versicherungsschutz vorzulegen.
Als Mindestanforderung wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen verlangt:
— 2 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden sowie
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden jeweils bezogen auf den einzelnen Schadensfall bei einfacher Maximierung für alle Fälle eines Jahres. Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden vorsieht, welche der Summe der geforderten Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden entspricht (also z. B. 2,2 Mio. EUR pauschal).
Sofern ein Bieter für beide Lose anbietet, muss die Versicherungssumme für die Fälle eines Jahres zweifach maximiert sein.
1.Referenzen aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare erbrachte Leistungen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen des jeweiligen Loses verfügen oder sich insoweit auf die Erfahrungen Dritter gem. § 37 VgV berufen können. In diesem Fall müssen die eingesetzten Dritten/Unterauftragnehmer über Erfahrungen in der Erbringung von vergleichbaren Leistungen wie dargestellt verfügen. Als vergleichbare Erfahrungen werden erachtet:
— Bei Los 1:Erbringung von Leistungen der Sperrmüllabfuhr,
— Bei Los 2:Erbringung von Leistungen der mobilen Problemstoffsammlung per Problemstoffmobil für einen örE,
— Mit dem Angebot haben Bieter/Bietergemeinschaften eine Erklärung nach Formular 7 mit Angaben zu erbrachten Leistungen in diesem Sinne hochzuladen mit Angabe mindestens einer vergleichbaren Leistung aus den letzten 5 Jahren und Bezeichnung
—— der erbrachten Leistungen,
—— des Leistungszeitraumes sowie
—— der Auftraggeber/Empfängern der Leistungen.
— Auf Aufforderung sind solche Referenzen nach Formular 7 für Unterauftragnehmer bzw. die Dritten, auf die sich der Bieter nach § 37 VgV beruft, anzugeben.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Ausstattung
Die technische Leistungsfähigkeit wird ferner beurteilt anhand einer Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft dazu, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt bzw. inwieweit es sich insoweit auf die Ausstattung und Ausrüstung Dritter im Wege der Eignungsleihe beruft.
— Mit dem Angebot ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft für das angebotene Los eine Darstellung mit nachfolgend beschriebenem Inhalt nach Formular 8 einzureichen.
—— Bei Los 1 werden verlangt Angaben und Beschreibungen zu
a) den vorgesehenen Fahrzeugen für die Erfassung von Altholz, Altmetall und Restsperrmüll,
b) Angabe zu etwaigen Umladevorgängen für die Fraktionen Altholz und Altmetall im Anschluss an die Sammlung und Angabe der dafür eingesetzten Umladestationen und dem Vorhandensein einer geeichten Fahrzeugwaage,
c) Beschreibung der für die Nachtransporte von Altholz und Altmetall vorgesehenen Logistik/Fahrzeuge,
d) Angabe der vorgesehenen Verwertungsverfahren für Altholz und Altmetall einschließlich Aufbereitungsverfahren und der dafür jeweils in Betracht kommenden Verwertungsanlage/n einschl. Standort (Adresse) und Betreiber.
—— Bei Los 2 werden verlangt:
a) verbale und grafische Beschreibung (z. B. Zeichnung, Foto) des Problemstoffmobils unter besonderer Erläuterung der Einhaltung der Anforderungen der TRGS 520, dort Ziffern 4.2 und 4.3 sowie 4.4 oder entsprechender Maßnahmen zur Sicherstellung eines gleichwertigen Schutzes und gleicher Sicherheit,
b) Benennung der für die Verwertung der Problemabfälle vorgesehenen Verwertungswege einschl. Zwischenlager und Behandlungsanlage/n je Fraktion nebst Angabe des Betreibers und des Standortes (Adresse) sowie Verwiegung. Diese Angaben sind auch dann erforderlich, soweit der Bieter für einzelne Abfallarten die Entsorgung über die GSB vorsieht.
— Auf Aufforderung ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft je Los die Genehmigungssituation für die vorgesehenen Verwertungsanlagen näher zu belegen.
3. Zusätzliche Angabe der technischen Fachkräfte bei Los 2
Mit dem Angebot werden zum Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit bei Los 2 vom Bieter/der Bietergemeinschaft zusätzlich Angaben zu den vorgesehenen technischen Fachkräften in Formular 8 verlangt wie folgt:
a) Benennung der vorgesehenen Fachkraft gem. Ziffer 5.1 und 5.2 der TRGS 520 als Verantwortlicher der Sammelstelle sowie des möglichen Stellvertreters,
b) Nachweis ihrer chemiespezifischen Fachausbildung sowie Beleg ihrer erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen (z. B. durch Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang entsprechend Anlage 3 zur TRGS 520),
c) Angabe der Qualifikationsnachweise für den/die Fahrer des Schadstoffmobiles durch Angabe der gültigen GGVSEB-ADR-Scheine.
Soweit entsprechende Qualifikationen erst im Jahr 2021 erworben werden sollen oder qualifiziertes Personal erst noch eingestellt werden soll, ist mit dem Angebot in Formular 8 darzulegen, wie der Auftragnehmer die Anforderungen an die einzusetzenden Fachkräfte bis zum Vertragsbeginn sicherzustellen gedenkt.
Als Mindestanforderung wird bei den Referenzen je Los der Nachweis einer Referenz aus den letzten 5 Jahren verlangt.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer bei Los 1 und bei Los 2 bis zum Vertragsbeginn die Zertifizierung seines für die Auftragsausführung genutzten Standortes nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für das Sammeln der je Los einschlägigen Abfälle einzuholen und die Zertifizierung während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Die Zertifizierung hat er dem Auftraggeber nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen nachzuweisen.
Bei Los 1 hat der Auftragnehmer überdies während der Auftragsausführung ausschließlich Sammelfahrzeuge einzusetzen, welche mindestens die Anforderungen der Schadstoffnorm Euro 5 erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die elektronische Öffnung der Angebotes wird von mindestens 2 Vertretern der Vergabestelle durchgeführt. Bieter dürfen daran nicht teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens im Jahr 2026
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für
— Bieter und
— Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Grds. mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen gemäß Formular 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III.
Für vorgesehene Unterauftragnehmer sowie sonstige zur Eignungsleihe eingesetzte Dritte sind Erklärungen nach den Formularen 1 und 2 erst auf Aufforderung der Vergabestelle zu übermitteln.
Treffen Ausschlussgründe zu und hat das Unternehmen zwischenzeitlich Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. v. § 125 GWB ergriffen, hat es auch dazu Angaben zu machen. Hierfür sehen die Formulare 1 und 2 entsprechende Fragen vor.
Für den oder die Bieter, der bzw. die den Zuschlag erhalten soll/en, fordert die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (§ 21 AEntG). Sollte ein Bieter (z. B. aus einem anderen Mitgliedstaat der EU) dort nicht erfasst sein, wird von diesem die Vorlage einer entsprechenden Auskunft aus einem öffentlichen Register oder einer Stelle des Herkunftslandes verlangt.
Im Übrigen behält sich die Vergabestelle vor, bei begründeten Zweifeln an der Belastbarkeit der Eigenerklärungen nach den Formularen 1 und 2 Bestätigungen der zuständigen Sozialversicherungsträger sowie der zuständigen Finanzämter bei den Unternehmen anzufordern und die Vorlage eines Bundeszentralregisterauszuges zu verlangen.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV).
Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im Formular 4 zum Angebotsschreiben (Teil III) anzugeben, welche Leistungen bzw. Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen und die dafür in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer anzugeben, soweit bereits bekannt. Dabei ist dem Auftraggeber bewusst, dass insbesondere bei Los 1 eine Vielzahl von Verwertern je nach Marktlage und Art des Abfalls in Betracht kommen kann und der Bieter zwischen diesen wechselt. Zur Absicherung der Entsorgungssicherheit sind jedoch für jeden Abfallstrom in Formular 4 zumindest ein Verwerter zu benennen, der für die Verwertung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.
Eignungsnachweise sind für Unterauftragnehmer jedoch erst auf Aufforderung zu übermitteln, wenn der Bieter in die engere Wahl kommt. In diesem Fall werden grds. auch sog. Verpflichtungserklärungen des/der Unterauftragnehmer/s abgefragt. Für diese Verpflichtungserklärung ist dem Angebotsvordruck (Teil III) ein Formular beigefügt (Formular 5).
Soweit der Bieter für die Entsorgung von Problemstoffen in Los 2 die Verwertungsanlagen der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH zu nutzen beabsichtigt, ist diese zwar ebenfalls als Unterauftragnehmer in Formular 4 zu benennen, die Vergabestelle kann aber auf die Vorlage von Eignungsnachweisen verzichten.
Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen von § 47 VgV zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Bei diesen kann es sich um Unterauftragnehmer im o. g. Sinne handeln als auch um Unternehmen, die dem Bieter auf andere Weise ihre Fähigkeiten oder Ausrüstung zur Verfügung stellen. Soweit der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist und nur der Unterauftragnehmer Eignungsanforderungen erfüllt (z. B. über die Ausrüstung verfügt) oder sich der Bieter zum Ausgleich eigener Eignungsdefizite auf andere Dritte (z. B. Konzernunternehmen) stützt, ist mit deren Einsatz eine sog. Eignungsleihe i. S. v. § 47 VgV verbunden.
Bei einer Eignungsleihe zum Ausgleich von Defiziten des Bieters bei der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit im Sinne z. B. von Referenzen oder technischer Ausrüstung muss der Dritte diese Leistungen nach § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV auch tatsächlich erbringen (indem er z. B. zugleich als Unterauftragnehmer eingesetzt wird). In diesem Fall ist auf Aufforderung der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung nach Formular 5 in Teil III einzureichen, mit der die Unternehmen verbindlich bestätigen, dass sie dem Bieter für den Fall der Zuschlagserteilung die bezeichneten Fähigkeiten und Mittel zur Verfügung stellen bzw. die Leistung erforderlichenfalls selbst erbringen.
Soweit der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, haftet er gemeinsam mit diesem Unternehmen für die Auftragsausführung. Die Vergabestelle verlangt insoweit eine gemeinsame Haftung auch des Unternehmens, welches die Eignungsleihe bietet, in dem Umfang, wie dieses seine Eignung zur Verfügung stellt. Auf Aufforderung der Vergabestelle hat dieses Unternehmen ebenfalls eine Verpflichtungserklärung einschließlich Erklärung über die gemeinsame Haftung zusammen mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach Formular 5 in Teil III (Angebotsvordruck) abzugeben.
Alle Erklärungen und Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters nach Ziff. III.1.1) und III.1.2) brauchen auch bei Abgabe eines Angebotes auf beide Lose jeweils nur einmal für das Angebot insgesamt eingereicht zu werden, da sie sich insoweit auf die angebotsunabhängige Eignung des Unternehmens beziehen.
Die Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.3) sind dagegen spezifisch für jedes angebotene Los hochzuladen.
Bieter und Bietergemeinschaften sowie weitere Beteiligte aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben auf Aufforderung gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung übermitteln.
Beigebrachte Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden, dies gilt auch für eine EEE, es sei denn, das Unternehmen verfügt über eine EEE, in der dieselben Angaben enthalten sind, welche im vorliegenden Verfahren abgefragt werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise nach Ziff. III.1.1) werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit nach Ziff. III.1.2) und III.1.3) werden dagegen in der Summe bewertet.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland