WAF II Projektsteuerung für die Erweiterung der Studentenwohnanlage Freising Bauabschnitt 2 Neubau Ost Süd Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-041_20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WAF II Projektsteuerung für die Erweiterung der Studentenwohnanlage Freising Bauabschnitt 2 Neubau Ost Süd
Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen, Projektstufen 4-5 analog § 2 AHO, Handlungsbereiche A-E undzusätzliche Leistungen.
Der Auftraggeber, das Studentenwerk München, beabsichtigt in Freising an der Giggenhauser Straße denNeubau einer Wohnanlage für Studierende. Es handelt sich hierbei um den 2. Bauabschnitt einer größerenGebietsentwicklung an der Giggenhauser Straße.
Das Projektbefindet sich derzeit in der LPH 5, Objektplanung Gebäude, sowie TGA und Tragwerksplanung.
Leistungen der Projektsteuerung im Bauwesen, Projektstufen 4-5 analog § 2 AHO, Handlungsbereiche A-E und zusätzliche Leistungen.
Der Auftraggeber, das Studentenwerk München, beabsichtigt in Freising an der Giggenhauser Straße den Neubau einer Wohnanlage für Studierende. Es handelt sich hierbei um den 2. Bauabschnitt einer größeren Gebietsentwicklung an der Giggenhauser Straße.
Das Projektbefindet sich derzeit in der LPH 5, Objektplanung Gebäude, sowie TGA und Tragwerksplanung.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung soweit noch nicht vollständig, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 5.3 des Vertrages,
2. Stufe: Objektüberwachung und Projektabschluss gemäß §§ 5.4 und 5.5 des Vertrages.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Leistungen über das Leistungsbild ZVB hinaus werden nicht beauftragt, wenn sie im Zuge der Ausführung nicht erforderlich werden.
In der Laufzeit des Vertrages sind 6 Monate für den Projektabschluss nach Inbetriebnahme des Gebäudes vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]