Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/001376
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk
Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk.
96450 Coburg
Die Stadt Coburg strebt ein städtebaulich integriertes Gesamtkonzept auf Grundlage der Fortschreibung Rahmenplanung vom 16.10.2019 und des Bebauungsplanentwurfs Nr. 9/5 für das ehemalige Schlachthof- und Güterbahnhofareal an. Die Erschließung von Teilen des Schlachthof- und Güterbahnhofsareal ist in 9 Objektsflächen unterteilt. Jede einzelne beinhaltet sowohl Freianlagen, als auch Verkehrsflächen. Die Planung der Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung soll von einem Ingenieurbüro übernommen werden. Mit Planung der Freianlagen soll ein Büro beauftragt werden, welches zusätzlich zur Freianlagenplanung die Projektoberleitung übernimmt. Dieses legt die architektonischen Ansprüche des Bauherren fest und setzt diese um. Zu seinen Aufgaben gehören aber auch die leistungsbildübergreifenden planerischen, wirtschaftlichen und terminlichen Koordinationen, sowie die Integrationsleistungen mit sämtlichen weiteren Planern. Die einzelnen Optionsflächen haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Die Leistungsphasen 1 und 2 sollen für alle Optionsflächen gemeinsam bearbeitet werden, um eine durchgängiges Konzept zu erhalten. Die Honorargrundlage für die Verkehrsanlagen ist dabei eine einheitliche Honorarzone für alle 9 Optionsflächen, sowie die Summe der einzelnen anrechenbaren Kosten der Optionsflächen. Für die restlichen Optionsflächen behält sich der AG vor, die Optionsflächen zeitlich getrennt voneinander zu planen und zu bauen. Hierbei wird das Honorar separat für jede Optionsfläche mit eigener Honorarzone und anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Vorentwurfsplanung (Stufe 1) der Optionsflächen 0 bis 8 soll in den Sitzungen des Senates für Stadt- und Verkehrsplanung, sowie Bauwesen und im Stadtrat im April 2021 zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies wird Grundlage für die weiteren politischen und haushaltsrelevanten Entscheidungen sein. Für die Optionsflächen 1 bis 5 und 8 ist der Zeitpunkt der Weiterführung der Planung und Umsetzung der Maßnahmen noch nicht endgültig festgelegt. Für die Optionsflächen 0, 6 und 7 ist die Planung unmittelbar weiterzuentwickeln. Die Beschlussfassung zur Entwurfsplanung hierfür ist in den Sitzungen der politischen Gremien im Juli 2021 vorgesehen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen der Optionsflächen 0 und 7 ist für Ende 2022 vorgesehen. Die für die Baumaßnahmen der Optionsfläche 6 für Frühjahr 2023.
Leistungsbilder:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (LPH 1-9 HOAI),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 1-9 HOAI),
— Fachplanung Tragwerke (LPH 1-6 HOAI).
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2 HOAI,
— Stufe 2: LPH 3 HOAI,
— Stufe 3: LPH 4-7 HOAI,
— Stufe 4: LPH 8-9 HOAI.
Anrechenbare Kosten insgesamt über alle Optionsflächen (ca.):
— Verkehrsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— Ingenieurbauwerke: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— Tragwerksplanung: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1-2 HOAI,
— Stufe 2: LPH 3 HOAI,
— Stufe 3: LPH 4-7 HOAI,
— Stufe 4: LPH 8-9 HOAI.
Optionale Flächen:
— Option 1: Schlachthofstraße,
— Option 2: Umfeld Zollgebäude,
— Option 3: Ehemalige SÜC Brücke,
— Option 4: Grünfuge Zollgebäude,
— Option 5: Grünfuge Firma Späth,
— Option 8: Itzradweg.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 23.10.2020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Coburg – Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals – Objektplanung Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke; Fachplanung Tragwerk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 921 / 604-1596
Fax: +49 921 / 604-1258
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm