Spartenverlegung U-Bahn Nürnberg Bf. Gebersdorf U3 SW BA2.2 Referenznummer der Bekanntmachung: U-Bahn 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Spartenverlegung U-Bahn Nürnberg Bf. Gebersdorf U3 SW BA2.2
Das U-Bahnbauamt erweitert mit dem U-Bahnhof Kleinreuth und Gebersdorf die Linie U3 in den Westen Nürnbergs. Um die Erstellung des U-Bahnbauwerks in Gebersdorf in offener Bauweise zu ermöglichen müssen die Versorgungsanlagen der N-ERGIE in neuer Trasse verlegt werden. Die Sparten werden im Bereich der Bauwerksquerung durch vorbereitete Schutzrohre in der Betondecke eingezogen. Als umzulegende Versorgungsanlagen sind folgende Sparten notwendig:
— Sparte 1: Gashochdruckleitung (GH16),
— Sparte 2: Wasserversorgungsleitung (WA),
— Sparte 3: Niederspannungskabel (NK),
— Sparte 4: Mittelspannungskabel (MK),
— Sparte 5: Kommunikationskabel/ -rohre (KN),
— Sparte 6: Mitverleger Leerrohre Feuerwehr & Telekom (MV).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Das U-Bahnbauamt erweitert mit dem U-Bahnhof Kleinreuth und Gebersdorf die Linie U3 in den Westen Nürnbergs. Um die Erstellung des U-Bahnbauwerks in Gebersdorf in offener Bauweise zu ermöglichen müssen die Versorgungsanlagen der N-ERGIE in neuer Trasse verlegt werden. Die Sparten werden im Bereich der Bauwerksquerung durch vorbereitete Schutzrohre in der Betondecke eingezogen. Als umzulegende Versorgungsanlagen sind folgende Sparten notwendig:
— Sparte 1: Gashochdruckleitung (GH16) 110 m,
— Sparte 2: Wasserversorgungsleitung (WA) 62 m,
— Sparte 3: Niederspannungskabel (NK) 140 m,
— Sparte 4: Mittelspannungskabel (MK) 690 m,
— Sparte 5: Kommunikationskabel/ -rohre (KN) 460 m,
— Sparte 6: Mitverleger Leerrohre Feuerwehr & Telekom (MV) 930 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.