Lieferung: Next Generation Firewall mit SSL-Entschlüsselung Referenznummer der Bekanntmachung: HWK_Oberfranken_102
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung: Next Generation Firewall mit SSL-Entschlüsselung
Lieferung: Next Generation Firewall mit SSL-Entschlüsselung für den Ausstattungsbereich: IT Lieferung an Handwerkskammer für Oberfranken – Hauptverwaltung Bayreuth.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung: Next Generation Firewall mit SSL-Entschlüsselung für den Ausstattungsbereich: IT Lieferung an Handwerkskammer für Oberfranken – Hauptverwaltung Bayreuth.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lieferschein und Rechnungslegung: Rechnungslegung bei Lieferung Auf allen Rechnungen und Lieferscheinen müssen die Auftragsnummer und die Seriennummer (sofern vorhanden) der gelieferten Komponenten mitgeteilt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.